Ivo schreibt…

Bereits Montag hat Ivo einen dreiseitigen Brief an alle Bürgermeister der Niederlanden geschickt. Öffentlich zugänglich ist das Dokument aber erst seit ca. 5:30 heute. Ich versuche es kurz zu machen, bin seit 3:30 auf den Beinen und sitze im Intercity nach HH – eigentlich wollte ich da schlafen, habe nämlich noch nen richtig langen Tag vor mir.

Einleitend führt er noch einmal seine Zielsetzung aus:

Zielsetzung der landesweiten CS-Regeln ist, die „Offene-Tür-Regel“ der CS zu beenden., um gegen Belästigungen und Kriminalität die mit den CS einhergehen und dem Handel mit Betäubungsmittel vorzugehen. CS müssen kleiner und beherrschbarer gemacht werden. Die Anziehungskraft der Niederländischen Drogengesetzgebung auf User aus dem Ausland muss verringert werden.

Ebenso ist es ein zentrales Ziel der Coffeeshopgesetze, die Sichtbarkeit von CS rund um Schulen zu verkleinern.

Dann sagt er, das prinzipiell alles verboten ist und nur 5gr für User und 500gr für CS geduldet sind. Die Duldung ist streng an die AHOJGI-Kriterien gebunden. Und er geht noch mal explizit darauf ein, das das I-Kriterium seit dem 01.01.2013 Teil der landesweiten Duldungsregeln ist.

Dann geht er auf die LOKALEN REGELN ein. Im ersten Teil wird festgestellt, das die Gemeinden die Wahl haben, ob sie CS Dulden oder nicht. Wenn ja müssen lokale Regeln innerhalb der landesweiten Zielsetzung aufgestellt werden. Das lokale Dreigestirn (Polizei/Justitz/Bürgermeister) legt die lokalen Prioritäten fest. Jetzt folg das I-Kriterium:

Die Handhabung des I-Kriteriums geschieht in Überlegung mit den betroffenen Gemeinden und wenn nötig für jede im speziellen. Die Handhabung wird in die lokalen CS- und Sicherheitsregeln aufgenommen – das nennt man lokale “Maßarbeit“ (Maatwerk). Die Abstimmung über die lokale Maßarbeit findet im lokalen Dreigestirn statt. Auf jeden Fall soll der Handhabungsplan in diesem Verbund abgestimmt werden. Wobei die Handhabung des I-Kriteriums als auch die „Abspaltung“ davon ein Teil des Handhabungsplans sein müssen, ebenso wie die weitere lokale „Maßarbeit“, die im Rahmen der Coffeeshopregeln festgelegt werden.
(Beamtenniederländisch ist SCHEISSE und Ivo ein Schwätzer – ist echt kaum zu übersetzen.)

Als Mindestanforderungen an denHandhabungsplans definiert Ivo:

– Das Dreigestirn ist sich einig.

– Liegt innerhalb der landesweiten Rahmens

– Verfolgt die landesweiten Ziele

 

Ivo hat die letzten Monate oft in und mit der 2e Kamer über die neuen Cs-Regeln gesprochen. Für den Januar 2014 kündigte er an einen Bericht der lokalen Maßarbeit in Sachen I-Kriterium, für jede einzelne Gemeinde, der 2e Kamer vorzulegen. Im Sommer soll es einen Zwischenbericht geben.

Um diese Termine halten zu können fordert er die Gemeinden auf ihm schnellstmöglich, aber spätestens bis zum 01.05.2013 ihren angepassten Handhabungsplan zukommen zu lassen.

Jeder Handhabungsplan wird einzeln betrachtet. Das die neuen CS-Regeln nicht freibleibend sind wurde bereits erklärt. Falls notwendig tritt er mit den Gemeinden in Verhandlung. Die Gemeinden können sich bei ihm Rat holen beim Erstellen des Handhabungsplans.

Zum Schluss: Cannbisanbau
Regulierung oder Legalisierung von Cannbisanbau steht internationalemVerträgen (UN-Verträge und EU-Recht) und dem Drogengesetzen entgegen. Es gibt keinen Raum für Initiativen der Gemeinden die dahingehend ausgerichtet sind.
Ich habe bei allgemeinen Überlegungen am 13.12.2012 angeben, die Pläne zum Gemeindeanbau in einem Rechtlichen Rahmen betrachten zu lassen. Alle Gemeinden die uns bis zum 01.04.2013 bekannt sind werden darin Berücksichtigt.

OK, im Zug habe ich meine Frau nicht dabei… Aber sooo schlecht ist mein NL auch nicht, das ich das übersehen oder nicht erkennen würde.
Ivo widerspricht sich. Zuerst wird das I-Kriterium landeswei t als gültig angegeben. Zum anderen funktioniert aber lokale Maßarbeit. Und dann muss der Maßarbeit enthaltende Handhabungsplan aber wieder innerhalb des landesweiten Rahmens sein und deren Ziele verfolgen. Somit erscheint mir der Abschluss des Schreibens geradezu sarkastisch:

Ich vertraue darauf, sie mit diesem Brief vollständig informiert zu haben. Wenn sie nach Anleitung durch diesen Brief noch Fragen haben, oder sie vor dem festlegen der Handhabungsregeln Bedürfnisse bei den Ausführungsaspekten der Regeln haben können sie jederzeit Kontakt aufnehmen.

Was „witzig“ ist: Das Stichdatum 01.05.2013… Seit Ewigkeiten prophezeie ich, das wir frühestens ab genau diesem 01.05.2013 mehr Klarheit bekommen.
DAS ist der Stichtag, an dem alle Gemeinden ihr Verfahren zum I-Kriterim ins lokale Coffeeshopbeleid aufgenommen haben müssen.