Front gegen den Wietpas!

Rechtsanwalt André Beckers (Anwalt von Marc Josemans) „Coffeeshopunternehmer! Schließt euch zu einer Front gegen den Wietpas zusammen!“

Dienstag 30.04.2013, geschrieben André Beckers, Übersetzung „Hanf Gleichstellen“

 

Coffeeshopunternehmer! Schließt euch zu einer Front gegen den Wietpas zusammen!

Lasst mich mit der Tür ins Haus fallen. Meiner Meinung nach müssen die Coffeeshopunternehmer in dem Kampf gegen den Wietpas/I-Kriterium eine gemeinsame Front bilden. Die Aussprache vom 25.04 vor dem Maastrichter Verwaltungsgericht gibt, meiner Meinung nach, allen Grund dazu.

Die letzte Aussprache folgte in der Sache dem was durch die Maastrichter Coffeeshops angestrebt war. Unter aktiver Teilnahme der Presse wurden vor einem Jahr im Maastrichter Coffeeshop Easy Going Cannabis an Ausländer verkauft. Bürgermeister Onno Hoes lies darauf den Coffeeshop für eine bestimmte Zeit schließen. Gegen diesen Beschluss wurde Beschwerde und später Berufung eingelegt.

Bürgermeister Hoes hätte das Easy Going nicht schließen dürfen.

Das Verwaltungsgericht Limburg maß in der Berufung die Coffeeshopregeln der Gemeinde an dem Artikel 1 des 12. Protokolls der Europäischen Verträge zu den Menschenrechten. Der Art. 1 des 12. Protocols lautet wie folgt:
1 Der Genuss eines jeden gesetzlich niedergelegten Rechtes ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.

2 Niemand darf von einer Behörde diskriminiert werden, insbesondere nicht aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe.

Das Gericht konzentrierte sich auf die Verhältnismäßigkeit des Einwohnerkriteriums und kam zu dem Schluss, das der Bürgermeister die Schließung des Coffeeshops nicht ausreichend begründet habe. Nach dem Urteil des Gerichts liegt es am Bürgermeister darzulegen, warum eine weniger umfangreiche Maßnahme (als das I-Kriterium) nicht möglich sei.

Die Botschaft die uns das Gericht für die Praxis mitgab war, das es eine klare Sache ist, das das Ergebnis einer solchen Überprüfung von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen kann.

Was bedeutet diese Aussprache für die Cofeeshopinhaber im Süden der Niederlande? Ich will sagen – viel.

Auf welcher Basis können die Bürgermeister in den Südniederlanden die Unterscheid nach Nationalität noch rechtfertigen? Selbst in Maaastricht, wo jahrelang die Sprache von einem massiven Coffeeshoptourismus war ist es nicht gegeben, das die Notwendigkeit zur Diskriminierung besteht. Wie ist es dann mit dem Rest vom Land? Hier bekannt unter der Fragestellung: „Was ist mit Venlo“ ;-)

Die Diskriminierung die mit dem I-Kriterium einhergeht hat selbst Belästigungen verursacht. Der Straßenhandel floriert im Süden. Der Fluß an Kriminellen Geldern wird durch diese Maßnahmen nicht ausgetrocknet, sondern schwillt an. Das I-Kriterium hat die Kriminalität in der Summe vergrößert.

Die Ausländer, die bei geduldeten Coffeeshops ausgesperrt bleiben, sind oberhalb Limburgs weiterhin willkommen. Die BackdoorProblematik der Niederländischen Coffeshops ist nicht weniger umfangreich als vor der Einführung der modifizierten Duldungsregeln. So gesehen ist die Anwendung des I-Kriteriums Unverhältnismäßig und steht damit dem Recht entgegen.

Der Standpunkt, das ein Bürgermeister nun mal zur Durchsetzung verpflichtet sei, weil das nationale Opiumgesetz eine entsprechende Anweisung enthält, kann nicht mehr eingenommen werden. Der Nijmegener Bürgermeister Bruls hielt sich zuerst an die Vorschriften des Innenministeriums, aber nach kurzer Zeit ordnete er aus Gründen der öffentlichen Ordnung einen anderen Kurs an. Deutsche sind in den Nijmegener Coffeeshops wieder willkommen. Der Bürgermeister von Doetinchem tat selbiges.

Bürgermeister die das I-Kriterium nicht länger umsetzen möchten, können sich auf das Urteil des Gerichts Breda vom 27.01.2013 berufen. Ich zitiere:

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, das die Bürgermeister auf Basis von Artikel 13b des Opiumgesetzes selbst die Befugnisse besitzen um reglementierend aufzutreten und Regeln aufzustellen. Zu Unrecht erweckt der Bürgermeister den Eindruck, er sei gehalten gewesen die Anweisungen in der Opiumgesetzgebung in seinen Regeln, übernehmen zu müssen.

Desweitern müssen wir feststellen, das im größten Teil des Landes die Anweisungen im Opiumgesetz blos als Papiertiger fungieren.
In z.B. den Grenzstädten Nijmegen, Winterswijk, Enschede, Ulft, Doetinchem sind Ausländer noch immer willkommen. Obwohl auch dort von einem Grenzverkehr, ähnlich dem im Süden, die Sprache ist. Das Innenministerium hält sich in diesen Städten an die politischen Entscheidungen der Bürgermeister.

Die großen Städte ließen von Anfang an deutlich erkennen, das sie Ausländer nicht fern halten werden. Was tut das Innenministerium dagegen? Garnichts. Kurzum, die Bürgermeister bestimmen in der Praxis ob die Regeln angewendet werden.

Nirgends wurde dort ein Coffeeshopinhaber, wegen dem Verkauf von Cannabis an Ausländer, vor den Richter gezerrt. Mit diesem Wissen, kann sich kein Bürgermeister mehr mit, trockenen Augen, darauf berufen eine Pflicht zu haben das I-Kriterium durchzusetzen.

In Limburg haben die Bürgermeister eine gemeinsame Front gebildet. Keine einzige Gemeinde durfte als „Individuum“ wieder öffnen. Man befürchtet „überflutet“ zu werden. Auf einfache Weise kann diese Furcht durch die Coffeeshopinhaber genommen werden. Wie? Dadurch, das man zusammen auch eine Front bildet und die Türen für Ausländer wieder öffnet. Zurück zu der Situation vor dem 01.05.2012.

Gehen damit Risiken einher? Ja sicher. Der Bürgermeister kann den beteiligten Shops seine Zähne zeigen und den Shop zeitlich beschränkt schließen lassen.

Die Bürgermeister, die in diese Richtung tendieren, sollten sich bewusst sein , das die Richter in Maastricht die Latte für ein solches Handeln sehr hoch gelegt haben. Das führt dazu, das die Bürgermeister sich den Einsatz dieses Mittels gut überlegen müssen – (immerhin brauchte schon das Maastrichter Gericht von der letzten Aussprache bis zur Urteilsfindung 20 Wochen).

Wenn die Coffeeshopinhaber in Zeeland, Brabant und Limburg eine gemeinsame Front bilden, sind sie viel stärker. Dann sollte auch im Süden der Wietpas zu einem schnellen Ende kommen.