Ein neuer Hoffnungsschimmer?

Raad van State - Hier könnte Geschichte geschrieben werden
Raad van State – Hier könnte Geschichte geschrieben werden

Für uns Betroffene ist die Sache eindeutig: Der Ausschluss von Ausländern in den Coffeeshops ist eine nicht hinzunehmende Diskriminierung, die gegen das Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union, gegen internationales Völkerrecht und gegen Artikel 1 des niederländischen Grundgesetzes verstößt.  Der Gesetzgeber sieht es allerdings etwas anders und ist der Meinung, dass der Kampf gegen den Drogentourismus, eine der vielen Fronten im Krieg gegen die Drogen, ein weitaus wichtigeres Ziel als die Einhaltung von Menschenrechten sei. Viele Gerichtsurteile, auch auf europäischer Ebene untermauern dies. Und so mussten wir jedes Mal fassungslos zusehen, wie irgendwelche Bürokraten ohne Sinn für die Wünsche der Bevölkerung ein Urteil nach dem anderen gegen die Coffeeshops und deren Kunden urteilten. Dabei haben viele das kleine bisschen Restglauben in die Gerechtigkeit verloren.

Generalstaatsanwalt Keus
Generalstaatsanwalt Keus

Doch jetzt weht ein frischer Wind! Der “Raad van State” in Den Haag, das höchste niederländische Verwaltungsgericht, möchte gerne vom Generalstaatsanwalt Leen Keus wissen, ob das ehemalige B-Kriterium (der Wietpas) und das jetzige I-Kriterium nicht doch gegen nationale und internationale Gesetze verstoßen. Die Frage drängte sich auf, weil es verschiedene unterschiedliche, sich teils widersprechende Gerichtsurteile gab. Hier ist also eine endgültige Klärung von Nöten.

Keus dürfte sich eigentlich mit dem Europäischen Recht auskennen, hat er doch bereits Bücher zu dem Thema veröffentlicht.

Dazu soll es eine Gerichtsverhandlung am 14.November geben. Spätestens 6 Wochen später soll der Generalstaatsanwalt seine endgültige Position zu dem Thema öffentlich machen woraufhin der “Raad van State” ein Urteil verkünden wird. Die Karten werden also neu gemischt und es wird für uns alle ein spannender Herbst werden.