Keine Strafen für die Coffeeshops

Am 27. Juni wurden in Maastricht mehrere Coffeeshopbesitzer und deren Mitarbeiter vom Strafgericht verurteilt, weil sie im Mai diesen Jahres Softdrugs an Gebietsfremde verkauft haben. Dieses Urteil wurde heute vom Gericht in Maastricht aufgehoben. Der zuständige Polizeirichter, eine Art Strafrichter, stellte heute fest, dass die Staatsanwaltschaft den strafrechtlichen Weg überhaupt nicht gehen durfte. Die Durchsetzung der Regelungen zur Drogenpolitik sei Sache der Gemeinde und könne nicht mit dem Strafrecht verfolgt werden. Aus diesem Grund weigerte sich das Gericht in Maastricht, den vorliegenden Fall weiter zu behandeln und lehnte ihn ab, da die Staatsanwaltschaft hierfür gar nicht zuständig sei.

Comandante Hoes darf alles
Comandante Hoes darf alles

Diese Entscheidung hatte keiner vorhergesehen und daher kam sie auch für alle Beteiligten überraschend. Das Gericht lehnte den Fall nicht nur ab, sondern übte auch grundsätzliche Kritik an der Toleranzpolitik der Stadt Maastricht. In seiner Begründung stellte der Polizeirichter fest, dass es unter den Experten keine einheitliche Meinung über das I-Kriterium gibt. Vielleicht könne man das Ziel der Vermeidung von Overlast auch durch weniger starke Maßnahmen erreichen. Es ist auch noch nicht untersucht worden, ob das Coffeeshopverbot für Ausländer überhaupt zur Vermeidung von Overlast führt. ‘Die Gemeinde sagt, dass das Verbot ins Leben gerufen wurde, um die Overlast zu bekämpfen. Es ist die Frage ob das erreicht wird. Es steht ausser Frage dass nun Overlast entsteht durch Drugrunner und Straßendealer. Es ist möglich, dass das Overlast Problem größer wird als vorher.’ sagte das Gericht in seiner Begründung.

Dass die Gemeinde, die Staatsanwaltschaft und die Coffeshops eine juristische Entscheidung benötigen ist klar zu sehen. Der Richter sieht auf der einen Seite eine Gruppe Coffeeshopunternehmer, die bereit sind der Gemeinde entgegenzukommen um den Verkauf von Softdrugs so gut wie möglich zu regeln. Vor diesem Hintergrund nannte der Richter es unbegreiflich, dass die gesamte Gruppe der Coffeeshopbesitzer und Mitarbeiter verfolgt wird, zumal klar sei, dass diese nur das I-Kriterium verletzt haben, was sie ja auch offen zugeben. Dies ist aber eine Sache der Gemeinde und deswegen ist das Strafgericht hierfür nicht zuständig.

Dieses Urteil ist eine kleine Sensation, denn das Gericht stellt die Drogenpolitik der Stadt Maastricht in Frage. Das bedeutet jetzt zwar nicht, dass das I-Kriterium abgeschafft ist, jedoch ist es eine deutliche Kritik am Vorgehen der Stadt Maastricht. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Das bedeutet, der Fall wird in der nächsten Instanz weiter verhandelt.

Kein Wietpas! im Easy Going
Kein Wietpas! im Easy Going

‘Das habe ich so nicht erwartet, auch wenn ich es gehofft habe’, sagte Marc Josemans, der Vorsitzende des VOCM und Besitzer des Easy Going zu dem Urteil des Richters. ‘Dieser Richter begreift es, es ist auffallend, das ein ‘Strafrichter light’, wie ein Polizeirichter, tiefer in die Materie eindringt als der richtige Strafrichter.’  Josemans musste sich heute auch wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot vor dem Richter verantworten. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch das Verteilen eines Flyers, in dem der VOCM im Mai über die Öffnung der Coffeeshops informierte, gegen das A-Kriterium verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe in Höhe von 4000 Euro, wovon 2000 Euro als Bewährungsstrafe verhängt werden sollten. André Beckers, Josemans Anwalt, erklärte, dass es sich um einen reinen Informationsbroschüre gehandelt habe und forderte Freispruch. Das Gericht teilte auch hier nicht die Ansicht der Staatsanwaltschaft und sprach Josemans von den Vorwürfen frei.

Steve Thunderhead