Gericht bestätigt neue Öffnungszeiten für Amsterdamer Coffeeshops

Am 23.01. fand vor der Rechtbank Amsterdam das Verfahren über die geänderten Öffnungszeiten für einige Coffeeshops statt. Geklagt hatten die Coffeshops Betty Boop, De Kade, Home Grown Fantasy, Resin, Abraxas, Mellow Yellow, De Kuil, El Guapo, The Power und The Bulldog. Die Klage richtete sich gegen die Anordnung der Stadt Amsterdam, die Öffnungszeiten der Shops einzuschränken. Für die Coffeeshops, welche in der Nähe von Schulen liegen und das Abstandskriterium von 250m unterschreiten gelten ab dem 1. Januar 2014 die folgenden Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 18.00 bis 01.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 7.00 bis 01.00 Uhr. In den Schulferien gelten für die Shops die Öffnungszeiten vom Wochenende auch an den anderen Wochentagen. Die Coffeeshops wollten eine Verfügung gegen dieses Anordnung erreichen, so dass die alten Öffnungszeiten weiter gelten.

Die Flagge der Stadt Amsterdam (Bild: Wikimedia Commons)
Die Flagge der Stadt Amsterdam (Bild: Wikimedia Commons)

Sie begründen dies mit dem fehlenden Mandat des Bürgermeisters. Ihrer Auffassung nach hat dieser überhaupt nicht die Befugnis diese Regelung in Kraft zu setzen. Das Gericht ist allerdings der Ansicht dass gemäß Artikel 3.15 der Algemene Plaatselijke Verordening 2008 ( APV), der Bürgermeister die Öffnungszeiten der Gastronomie im Interesse der öffentlichen Ordnung und des Wohnklimas beschränken kann. Die Entscheidung zur Änderung der Öffnungszeiten wurde in der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2012 und 3. April 2013 erörtert. Deswegen sah der Richter den Entschluss als im Sinne der APV an und verwarf dieses Argument.

Auch eine falsche Argumentation kann nach dem Gericht nicht als Rechtfertigung für eine einstweilige Verfügung dienen. Die Ansicht, dass es sich bei dieser Anordnung um eine schlecht durchdachte und in vielen Punkten fragliche Regelung handelt, konnte den Richter ebenfalls nicht überzeugen. Er erkannte zwar an, dass die Regelung sehr lückenhaft ist, aber die Entscheidung darüber kann erst in einem Prozess nach der Einspruchsphase gefällt werden.
Weiterhin argumentierten die Shops, dass es keine Übergangsphase gegeben habe und sie deswegen keine Gelegenheit hatten um das Geschäft an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Hier weist das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass die Coffeeshops spätestens seit Ende 2011 Kenntnis von der Einführung des Abstandskriterium hatten. Auch wurden sie bei den Erneuerungen der Betriebsgenehmigungen darauf hingewiesen, dass sich die rechtliche Lage ändern könnte. Das Gericht betrachtete es daher, auch vor dem Hintergrund der drohenden Schließung wegen des zu geringen Anstands, als eine durchaus wohlmeinende Geste seitens der Stadt Amsterdam hier zunächst nur die Öffnungszeiten anzupassen. Dies sei auch als Teil des phasenweisen Umbaus zu einer anderen Form alkoholfreier Gaststättenbetriebe zu sehen, da die Coffeeshops ja wegen des Abstandskriteriums nicht weiter in der Form bestehen können.

Deswegen sieht das Gericht keinen Grund, die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidungen anzuzweifeln. Nach Abwägung aller Interessen, einschließlich der von den Klägern angeführten finanziellen Interessen, weist das Gericht den Antrag ab und sieht auch keinerlei Gründe für eine Entschädigung oder Prozesskostenverurteilung.

Steve Thunderhead