Coffeeshop Checkpoint ist keine kriminelle Organisation

Der Gerichtshof in Amsterdam hat am 16. Juli mehrere Urteile in Verfahren gegen Personen gefällt, die an den Vorfällen um den Coffeeshop Checkpoint in Terneuzen beteiligt waren.

Das Logo des Checkpoint
Das Logo des Checkpoint

Das Gericht hat die Urteile des Gerichts Middelburg aufgehoben. Der Gerichtshof stellte fest, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Bedingungen, unter denen es dem Checkpoint erlaubt ist weiche Drogen zu verkaufen, so wie das Checkpoint diese rechtlich verstehen konnte, verletzt wurden. Nach den Richtlinien der Staatsanwaltschaft ist ein Coffeeshop, der den Toleranzanforderungen genügt, nicht für diesen Verkauf zu verfolgen. Das Gericht hat die Verfolgung für den Verkauf von weichen Drogen durch die Staatsanwaltschaft daher für unzulässig erklärt.

Allerdings schließen die Richtlinien nicht aus, dass der Eigentümer und/oder Mitarbeiter von einem Coffeeshop wegen der Lagerung von großen Mengen von Cannabisprodukten strafrechtlich verfolgt wird. Das ist auch in diesem Fall so. Der Eigentümer und die Mitarbeiter, die zu Hause Hanf gezüchtet oder in großen Mengen gelagert haben, werden daher durch das Gericht auch wegen dieser Tatsachen verurteilt.

Der Coffeeshop Checkpoint wurde seit Jahren von der Regierung ermöglicht und ermutigt, obwohl diese von der Notwendigkeit des Erwerb und der Lagerung von großen Mengen von Cannabis wusste. Deshalb sieht das Gericht keinen Grund, eine Strafe zu verhängen. Darüber hinaus hat das Gericht auch die persönliche Situation der Parteien und die Länge der Strafverfahren für die Beteiligten berücksichtigt.

Die Eigentümer und das Personal des Coffeeshop Checkpoint waren auch wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Da der Staatsanwalt vermutete, dass hinter dem Checkpoint eine große kriminelle Organisation steht, wurde dieser Vorwurf in die Anklageschrift aufgenommen. Während der Ermittlungen hat sich zwar gezeigt, dass eine solche Organisation nicht existiert, dennoch hielt die Staatsanwaltschaft an der Anklage fest. Das Gericht hält diese Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände für eine eine Verletzung der angemessenen und gerechten Interessensabwägung und hat diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft daher für unzulässig erklärt.

Gegen den Coffeeshop begann im Jahr 2007 eine Untersuchung, die im Jahr 2009 zu einer Verurteilung einer Reihe von Verdächtigen vor dem Gericht in Middelburg führte. Die Beklagten wurden wegen Besitz, Verarbeitung und Verkauf von weichen Drogen und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Von einigen Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wurde im Jahr 2010 vor dem Gericht in Middelburg Berufung gegen die Urteile eingelegt. Im Jahr 2012 wurde die Staatsanwaltschaft durch das Berufungsgericht in Den Haag in allen Fällen für unzulässig bei der Verfolgung erklärt. Diese Urteile wurden am 2. Juli 2013 durch den Obersten Gerichtshof aufgehoben und die Verhandlung der Berufung wurde gegen die Urteile des Gerichts Middelburg wurde dann durch den Obersten Gerichtshof an das Berufungsgericht von Amsterdam verlegt.

Steve Thunderhead