Groningen darf Coffeeshop nicht schließen

Erstmal verloren: Bürgermeister Vreeman (C BY-SA 3.0, Foto: Jan Lapère)
Erstmal verloren: Bürgermeister Vreeman CC BY-SA 3.0, Foto: Jan Lapère

Wenn man sich einmal nur die Coffeeshoppolitik in Maastricht anschaut, könnte man meinen, dass die Bürgermeister allmächtige Götter sind, die ohne mit der Wimper zu zucken jeden Shop schließen können, wenn sie es nur wollen. Dass es auch anderes sein kann, zeigte letzte Woche das Gericht in Groningen.

Der Bürgermeister Groningens, Ruud Vreeman (PvdA) , wollte aufgrund des Bibob-Verfahrens, der allmächtigen Wunderwaffe gegen die Coffeeshops, das “Upper 10” schließen. Der Shop würde dazu genutzt werden, Geldwäsche zu betreiben, es fände Drogenhandel außerhalb des Coffeeshops statt und der Betreiber sei im internationalen Drogenhandel verstrickt. Wer sich auch nur ansatzweise mit dem Coffeeshop-Modell auseinandersetzt weiß, dass ein Betrieb eines Coffeeshops ohne diese genannten “Verbrechen” gar nicht möglich ist und die Betreiber dazu gezwungen sind, genau dies zu tun.

Daher klagte der Betreiber Guno Holder gegen den Beschluss – und bekam Recht! Zusammen mit seinem Anwalt Jan Knoops konnte er mit Hilfe diverser Zeugenaussagen belegen, dass die Geschäfte des Shops legitim seien und Holder seinen Betrieb seit 1988 auf legaler Weise betreibt. Der Richter gab ihm Recht und so kann er seinen Coffeeshop erst einmal weiter betreiben.

Es bleibt allerdings zu erwarten, dass die Gemeinde es weiterhin versuchen wird. Es drängt sich der Verdacht auf, als wäre es eine persönliche Sache des Bürgermeisters, denn es ist nicht der erste Versuch, den Laden dicht zu machen.

Aber zumindest vorerst ist der Coffeeshop “Upper 10” gerettet. Die 14 Mitarbeiter können aufatmen.