15%-Kriterium: “Opstelten scheint jeden Realitätssinn verloren zu haben”

Das Growshopverbot ist beschlossene Sache und wird am 1. März 2015 eingeführt. Derweil bereitet Ivo Opstelten (VVD), Minister für Sicherheit und Justiz, hinter den Kulissen schon seinen nächsten Coup vor. In einem Brief mit Datum vom 30. Oktober dieses Jahres versucht er die Eerste Kamer nun auch von der Machbarkeit des 15%-Kriteriums zu überzeugen. Das 15%-Kriterium soll Coffeeshops verbieten, Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von über 15% zu verkaufen. Diese gelten dann als harte Drogen.

Nur die unterste Reihe bliebe übrig - Sortiment im Coffeeshop 1eHulp in Amsterdam Foto: Coffeeshopmenus.org
Nur die unterste Reihe bliebe übrig – Sortiment im Coffeeshop 1eHulp in Amsterdam Foto: Coffeeshopmenus.org

Der gesamte Plan rund um das 15%-Kriterium ist undurchdacht, unnötig, wissenschaftlich nicht unterfüttert und undurchführbar, heißt es dazu in einem Bericht des VOC (Verband für die Aufhebung des Cannabis-Verbots). Rechtsanwalt Sidney Smeets twitterte sogar: “Opstelten scheint mit seinem Brief an die Eerste Kamer jeden Realitätssinn verloren zu haben”.

Die 15%-Regel setzt im Grunde eine Duldungsverordnung innerhalb der Duldungsverordnung voraus. Nach Artikel 11a des niederländischen Betäubungsmittelgesetzes dürfen Coffeeshops nämlich gar keine Geräte zum Testen des THC-Gehaltes besitzen. Nun heißt es von Opsteltens Seite es fände keine strafrechtliche Verfolgung statt, wenn das Gerät ausschließlich im Laden stünde. “Aus den Fragen der Kommission leite ich ab, dass verstanden wurde, dass ein Coffeeshopbesitzer der in seinem Coffeeshop Meßgeräte zur Bestimmung des THC-Gehaltes, für den Verkauf, besitzt sich zwar formal nach dem neuen Artikel 11a Opiumwet strafbar macht, dies aber nicht verfolgt werden soll”, so Opstelten im Brief an den Senat. Faktisch fordert Opstelten von der Eerste Kamer zwei Gesetzen zuzustimmen, die sich widersprechen. Das klingt ein wenig nach dem Einwohnerkriterium, dem kläglichen Überbleibsel des grandios gescheiterten Wietpas.

Dabei böte der Koalitionsvertrag die Möglichkeit zu einer vernünftigen Annäherung. Denn ein Prozentsatz oder der Begriff “THC” kommen dort nicht vor. In der Regierungserklärung steht nur: “Der Anteil wirksamer Stoffe in weichen Drogen wird an ein Maximum gebunden”. Auch ist dort nicht von der Absicht die Rede starkes Gras oder Hasch auf Liste 1 des Opiumwets (niederländisches Betäubungsmittelgesetz) zu setzen. Genau das würde nämlich den Grundgedanken auf dem die niederländische Duldungspolitik basiert – die Trennung von harten und weichen Drogen, torpedieren.

Artikel 11a offenbart die ganze Absurdität der niederländischen Cannabispolitik. Nach diesem, ebenfalls neuen, Gesetz dürfen Coffeeshopbetreiber gar keine Meßgeräte zur Bestimmung des THC-Gehaltes von Haschisch und Marihuana besitzen. Das soll auch verfolgt werden. Und zwar genau in dem Fall, in dem ein Coffeeshopbesitzer vor Ankauf beim illegalen (legale Quellen gibt es ja nicht) Hanfbauern ein solches Gerät einsetzt. Nur zum Zwecke der Bestimmung des THC-Gehaltes von Cannabis zum Verkauf im Coffeeshop selbst soll der Besitz solcher Geräte nicht strafrechtlich geahndet werden. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Coffeeshopbetreiber blind eine bestimmte Menge Cannabis einkaufen soll (was er ja eigentlich auch überhaupt nicht darf und was auch verfolgt wird) und sie dann erst in seinem Coffeeshop, vor dem Verkauf, testen kann. Neben dem Risiko eine laut Gesetz unverkäufliche Charge Cannabis gekauft zu haben – sollte sich bei der Messung herausstellen, dass die Ware einen THC-Gehalt von über 15% hat, käme dann noch hinzu eine große Menge harte Drogen erworben zu haben und zu besitzen.

Opstelten bestätigt diese Auffassung wortwörtlich in seinem Schreiben an den Senat: “Wenn die Ausstattung woanders vorhanden ist als im Shop, oder wenn sie für andere Zwecke als für den Verkauf benutzt wird, zum Beispiel zum Messen des THC-Gehaltes der Ernte eines Anbauers, greift Artikel 11a Opiumwet und die Straftat wird verfolgt”.  Und er geht noch weiter, denn die, nicht nur für uns Deutsche, verwirrende Kriterien-Vielfalt ist noch lange nicht erschöpft. Es gilt seit jeher für Coffeeshopbetreiber auch das sogenannte H-Kriterium: Der Handel mit harten Drogen ist verboten, wird verfolgt und führt zur Schließung eines Coffeeshops. “Für den Coffeeshopbetreiber gilt dass er, sobald Hasch und Gras mit 15% oder mehr auf Liste 1 Opiumwet stehen und das Gesetz in Kraft getreten ist (Schriftstück der Eerste Kamer 33 593) nur noch Cannabis mit einem THC-Gehalt bis zu 15% verkaufen darf. Ab diesem Moment gilt dann das H-Kriterium (Verbot des Verkaufs harter Drogen), nach dem er prüfen muss, dass das Cannabis das er verkaufen möchte keinen höheren THC-Gehalt als 15% aufweist. Falls er dazu in seinem Coffeeshop, und nicht etwa irgendwo außerhalb, Geräte zum Messen des THC-Gehaltes besitzt, wird gegen ihn nicht wegen des Verstoßes gegen Artikel 11a Opiumwet vorgegangen”, so Opstelten.

Währenddessen hat Amsterdams Bürgermeister Eberhard van der Laan (PvdA) gegenüber Staatssekretär Martin van Rijn (Gesundheitsministerium) noch einmal angemerkt, dass er es nicht für vernünftig hält, starkes Gras zur harten Droge zu erklären. Auf Bitte der Fraktionen von D66 und Groenlinks im Amsterdamer Stadtrat teilte der Bürgermeister der Hauptstadt der Niederlande dem Staatssekretär nachdrücklich mit, dass er das Vorhaben nicht für weise hält. Van der Laan befürwortet zusammen mit Dutzenden weiterer Bürgermeister stattdessen den regulierten Anbau von Cannabis.

Dafür ist auch die Mehrheit im Amsterdamer Stadtrat. Die Gemeinde will ein Experiment zum regulierten Anbau starten. Ein inhaltliches Papier dazu will Van der Laan im Januar nächsten Jahres einreichen.