Erste Verurteilung eines Growshopbetreibers

IMG_7829-1Am 01. März dieses Jahres trat in den Niederlanden das sogenannte “Growshopgesetz” in Kraft, dass die Beihilfe zur Herstellung von illegalen Drogen hart unter Strafe stellt. Da der Verkauf von Growmaterial unter das Gesetz fällt, ist der Betrieb eines Growshops seitdem verboten. Viele Betreiber versuchen dies zu umgeben, in indem sie ihre Shops als “Gartenbedarfsgeschäfte” umfirmieren , wobei unklar ist, ob dies so problemlos möglich ist,

Nun gab es die erste Verurteilung eines Growshopbetreibers nach dem neuen Gesetz: Ein 35 jähriger Mann aus Westland (Südholland) wurde zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt, weil bei einer Kontrolle am 19. März in seinem Laden so gefährliche Güter wie Growzelte, Aktivkohlefilter, Scheren (Sic!), Hanfzeitschriften, Düngemittel u.Ä. gefunden wurden. Da der Mann aktuell eine Bewährungsstrafe verbüßte, muss er tatsächlich ins Gefängnis.

Gut, dass dieser Schwerverbrecher von der Strasse ist, was?