Gericht demontiert Growshopgesetz

Wie Rollingstoned.nl heute berichtet, hat Maurice Veldman einen Prozeß beim Gericht in Brabant, Zeeland-West, gewonnen. In der Sache ging es um eine Beschlagnahme einer großen Menge Growzubehör und somit um das neue Growshopwet.

Kolumnist, Aktivist und Anwalt Veldmann. Foto via vvsadvocaaten.nl
Kolumnist, Aktivist und Anwalt Veldmann. Foto via vvsadvocaaten.nl

Das Urteil war klar und deutlich, die Beschlagnahmung war widerrechtlich und alle beschlagnahmten Artikel müssen zurückgegeben werden. In dem verhandelten Fall ging es um die Stürmung Durchsuchung eines Growshops in Goirle (Noordbrabant), bei der der gesamte Bestand an Growzubehör beschlagnahmt und sofort abtransportiert wurde. “Alle Waren wurden von den Staatsdienern weggetragen. Die Jungs haben sich einen Wolf gelaufen” so Maurice Veldman. Das war am 2. März und der Shop hatte an dem Tag geschlossen um Inventur zu machen. Nach Aussage des Inhabers wollte dieser sich zudem auch erst einmal über die Folgen des neuen Gesetzes informieren. Nach Aussagen von Growshopwet.nl hat der Besitzer anscheinend einige Wochen vor dem Überfall der Durchsuchung eine schriftliche Warnung der Behörden bekommen, die sein schändliches Tun anprangerte. Die Frage, die das Gericht in Breda zu beantworten hatte, war nun folgende: Fällt ein so großer Vorrat an Growzubehör unter das neuen Gesetz, welches ja klar die Lieferung für “großformatiges Züchten” verbietet? Das dieses Zubehör ganz eindeutig für die Cannabiszucht bestimmt war, stand außer Frage. Es war ja exakt das Zubehör, welches immer zu diesem Zweck gebraucht wird. “Aber”, so Veldman vor Gericht, “das reicht nicht aus. Es muss bewiesen werden, das dieses Zubehör wirklich für kriminelle Zwecke (im Sinne des Growshopwets) verwendet werden soll. Ohne diese kriminelle Intention aber ist der Handel mit Growzubehör gestattet, so steht es ja nun auch im Gesetz” trug Veldman dem Gericht vor. Das Gericht folgte Veldmans Argumentation vollständig und alle beschlagnahmten Waren müssen zurückgegeben werden. Damit sind alle Anklagen der Staatsanwaltschaft vom Tisch. Es muss also bewiesen sein, dass Vorratshaltung und Verkauf von Growzubehör gewerbsmäßigen Kunden dient. Dieses Urteil ist zwar nur in erster Instanz gesprochen und es werden wohl noch einige Instanzen folgen, aber es dient jetzt schon der Sicherheit hinsichtlich Eigenanbau und Verkauf von Zubehör für diesen. Auch für das im Raum stehende (oder durch den Raum geisternde) Hanfsamenverbot ist dieses Urteil wichtig.

Bald keine Growshops mehr?
Bald keine Growshops mehr?

Einige Händler haben ja bereits Drohbriefe Schreiben von Behörden erhalten und wurden aufgefordert, den “gesetzeswidrigen” Samenverkauf zu stoppen. “Unsinn” sagt Veldman “weil auch hier bewiesen werden muss, das eine kriminelle Intention vorliegt.” Im Klartext: Du kannst Growzubehör und Samen besitzen und verkaufen, solange du nicht weisst, dass du es an Leute mit kriminellen Absichten verkaufst. “Also lasst euch nicht verrückt machen von all diesen unwissenden Polizisten und Gemeindebütteln, die meinen, nur weil jemand so etwas besitzt oder verkauft können sie den in den Knast stecken” so Veldman. “Aber bleibt wachsam und informiert euch”.

Damit bestätigt sich wieder einmal die Rechtsunsicherheit in Holland. Mobo hat das ja letztens erst in einem Beitrag dargelegt. Doch es geht ja über die Coffeeshops und deren Belieferung hinaus. Immer wieder entscheiden Gerichte in Holland gegen die Behörden und stellen sich aus Vernunft quer. Was genau ist ein Staat, der von seinen eigenen Gerichten derart gemaßregelt wird, denn noch wert? Dieses deutliche Urteil kann in der Regierung vielleicht noch einmal ein Nachdenken über das “Growshopwet” anregen.

Streuner

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