Keine Strafe für Coffeeshopversorgung

Die Toleranzregelung der Coffeeshops wimmelt nur so vor Paradoxen. Ein Shop darf bis zu 500g lagern und diese auch verkaufen. Woher er diese bekommt ist nicht reglementiert und verläuft genauso wie bei uns vollkommen illegal. Diese “Backdoor-Problematik” dürfte wohl der größte Kritikpunkt an der Regelung sein. Doch immer wieder gibt es Richter, die das nicht mehr hinnehmen wollen und in Strafrechtsprozessen für den Angeklagten entscheiden, weil deren Vorgehen so einfach notwenig gewesen sind.

So auch kürzlich im Gerichtshof Den Haag. Dort waren ein Betreiber und ein Mitarbeiter eines Rotterdamer Coffeeshops wegen Besitzes von Cannabis angeklagt. Die beiden wurden im vergangenen Jahr in Nieuwerkerk aan den IJssel (Südholland) bei einer Polizeikontrolle mit 488g Cannabis angetroffen. Die beidem waren auf dem Weg zum Coffeeshop um diesen mit Ware zu versorgen.

Sie wurden vom Gericht für schuldig ohne Strafe befunden. Zwar haben die beiden zweifelsohne ein Gesetz gebrochen, aber die Tatsache, dass der Shop ja irgendwie versorgt werden müsse und die mitgeführte Menge die im Shop zulässigen 500g nicht überstiegen haben den Richter dazu bewogen, von einer Strafe abzusehen.

Solche Urteile sind es, die uns allen zeigen, dass auf juristischer Seite ein Umdenken stattfindet. Richter möchten es oft nicht mehr hinnehmen, dass sich geduldete Coffeeshopbetreiber in die Illegalität begeben müssen, um ihr Geschäft betreiben zu müssen. Auch wenn das Urteil, wie so viele andere, keinen Erdrutsch in der Debatte auslösen wird, ist er doch ein weiteres Puzzelstück zur Regulierung der Hintertür der Coffeeshops.