Maurice Veldman – Ausländer im Coffeeshop

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Rembrandtplein Nachtwache Amsterdam
Vieles bleibt undeutlich beim sogenannten Einwohnerkriterium, welches im Volksmund auch Wietpas genannt wird. Anders als nach dem Urteil des Hohen Rates der letzten Woche gedeutet, kann oder muss Ausländern in den gesamten Niederlanden eben nicht der Zutritt verwehrt werden. Dies liegt ganz allein in der Hand der Gemeinden. Eine Kolumne von Maurice Veldman.

Wann endlich wird Amsterdam wach?

Die Verhandlung vor dem Hohen Rat in der letzten Woche, die das Thema “Drugsoverlast” und die Einführung des “Wietpas” in Maastricht behandelte, ist völlig fehlinterpretiert worden. Anders als in den Medien gemeldet, ist es eben nicht so, dass der Hohe Rat beschlossen hat, dass das  “Einwohnerkriterium” in den Niederlanden anzuwenden ist. Tatsächlich steht den Gemeinden auch nach diesem Beschluss weiterhin frei zu entscheiden, ob das Diskriminieren Ausschließen von Ausländern notwendig ist oder nicht. Das gibt den Gemeinden viel mehr Spielraum im Gesetzesdschungel und ist vor allem für Amsterdam wichtig, welches am Vorabend der Schließung einer ganzen Reihe weiterer Coffeeshops steht. In der außergewöhnlichen Situation von Maastricht soll der “Wietpas” als regulierende Maßnahme gegen die Overlast dienen. Andere, vorhergehende Maßnahmen haben keinen Erfolg gezeigt. Durch die Grenznähe kamen sehr viele Touristen, um in Maastricht Cannabis zu kaufen und das ist gegen die vereinbarten Regeln in Europa, den Drogentourismus zu verhindern. Dabei ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein wichtiger Gedanke. Und unter diesen, lokalen und nur für Maastricht geltenden Gesichtspunkten hat der Hohe Rat entschieden, dass das Einwohnerkriterium rechtmäßig ist. Die Entscheidung bedeutet nun eben nicht, dass der “Wietpas” auch in Bereichen eingeführt werden muss, die eben keine Probleme mit den Shops haben. Davon war in der Aussprache nie die Rede. Drogentourismus ist eben kein Problem in den gesamten Niederlanden. Durch Shops in zB. Enkhuizen, Sneek oder Groningen wird ja keine öffentliche Ordnung gestört.

Billd: anti-wietpas poster van Verbond voor Opheffing van het Cannabisverbod (VOC)
Billd: anti-wietpas poster van Verbond voor Opheffing van het Cannabisverbod (VOC)
Der juristische Streit gegen den “Wietpas” geht weiter

Der Bond voor Cannabisdetaillisten (BCD) hat gemeinsam mit 18 anderen Klägern einen Prozess gegen den Staat begonnen um genau diesen Standpunkt endgültig zu klären. Es soll festgestellt werden, dass die landesweite Durchsetzung des Einwohnerkriteriums unrechtmäßig ist, da dieses Kriterium eben nur bei schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Ordnung herangezogen werden darf. Ein Urteil wird im kommenden Frühjahr erwartet und die Chancen auf Erfolg stehen nicht schlecht. Eine wichtige Rolle kommt dabei einem Urteil des Gerichtshofes in Den Haag zu, der beschloss, dass in einer so wichtigen Frage ausreichend Spielraum für die Gemeinden bleiben muss. Also kann es durchaus sein, dass die landesweite Einführung des Einwohnerkriteriums dann im nächsten Jahr definitiv vom Tisch ist. Die Entscheidung in dieser Frage ist wirklich wichtig, da der Amsterdamer Bürgermeister eben die angeblich drohende Einführung des Wietpasses bei Nichteinhaltung des Abstandskriteriums als Begründung zur Schließung von 16 weiteren Coffeeshops nutzt. Das hat er dem damaligen Minister Opstelten in der Tat ja so zugesagt. Jedoch schwebt das Urteil aus Den Haag über dem Kopf des Bürgermeisters, welches ja eben lokale Flexibilität fordert.

Mitsprache der Gemeinden muss sein

Diese Mitsprache der Gemeinden um eine Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten zu ermöglichen, einen eigenen Ermessensspielraum zu haben, ist auch im “Regierungsvertrag” des Rutte Kabinetts festgehalten. Die VVD musste dem Koalitionspartner PvdA in dieser Frage entgegenkommen, da die PvdA in der Sache des War on Drugs wohl ein ganzes Stück weniger fanatisch ist. Wörtlich steht in diesem Vertrag: “De handhaving van dit ingezetenencriterium geschiedt in overleg met betrokken gemeenten en zonodig gefaseerd, waarbij wordt aangesloten bij het lokale coffeeshop- en veiligheidsbeleid zodat er sprake is van lokaal maatwerk’.” (Das Einwohnerkriterium wird in Absprache mit den betroffenen Gemeinden  umgesetzt und das möglichst so, dass es unter Übereinstimmung mit den Drogengesetzen und der Sicherheitspolitik zu einer lokalen Regelung führt.) Wenn dann im kommenden Frühjahr deutlich wird, das der Hohe Rat die verpflichtende, landesweite Einführung des Einwohnerkriteriums als nicht rechtmäßig betrachtet, werden die Karten völlig neu gemischt. Also wäre es angebracht das der Rat der Stadt den Bürgermeister davon abhält, wie vorgesehen Anfang  folgenden Jahres weitere 15 Coffeeshops zu schließen. Der Grund für die angestrebte Schließung ist ja letztlich nur der Alternative geschuldet, ansonsten das Einwohnerkriterium einführen zu müssen. Aber dieses Einwohnerkriterium ist ja de facto schon jetzt nicht existent.

Overlast vermeiden

Also steht es doch dem Bürgermeister völlig frei, um diese Absprache mit Opstelten, die ja negative Effekte auf die 329126_3217570766659_1014880146_oStadt hat, nicht umzusetzen. Darum eben ist es falsch, diese in Frage stehenden Shops jetzt aus diesem Grund zu schließen. Erst einmal abwarten wie der Hohe Rat entscheidet wäre sicher weiser. Es wäre auch schon jetzt möglich, das Abstandskriterium durch andere Öffnungszeiten abzumildern. Das würde nicht einmal die Absprache mit dem Minister verletzen.

1996 unterstrich der Gemeinderat, dass der ,Gastronomiecharakter von Coffeeshops von essentieller Bedeutung ist. Niemand findet die nicht erwünschte Veränderung der Shops zu Abhollokalen schön, aber das ist die unmittelbare Folge der Schließungspolitik,

Es ist von Bedeutung, dass das Abstandskriterium in der Stadt schon heute unterschiedlich gehandhabt wird. Bekanntlich sind ja 8 Coffeeshops, in deren Nachbarschaft nach 2008 Schulen errichtet wurden, von dieser Regelung ausgenommen worden. Anders ausgedrückt, das Abstandskriterium ist kein administratives Dogma und es gibt ausreichend Raum um von diesen Regeln abzuweichen. Auch wird es keinen “politischen Druck aus den Haag” geben, falls die Gemeinde Amsterdam das Abstandskriterium aussetzt. Sie haben das Recht auf eigene lokale Regelungen. Anders ist die Wandlung der Shops in solche “Abhollokale” nicht zu verhindern und die eigentliche, beratende und dem Konsumenten Ruhe und Sicherheit beim Konsum bietende Atmosphäre, nicht zu gewährleisten. Am kommenden Donnerstag (15. 10) berät der Gemeinderat über das Abstandskriterium und das ist eine exquisite Chance einen neuen Weg zu beschreiten. Diese Argumente müssen dem Gemeinderat noch diese Woche vorgelegt werden, damit sie bei der Sitzung den Bürgermeister davon überzeugen können, dass eine wesentliche Lockerung der Regeln der Stadt nutzen würde. Anderenfalls wird die Ordnung in der Stadt auf Dauer gestört bleiben.

06/10/2015 | MR. VELDMAN

 

 

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