Raad van State erklärt die Schließung Maastrichter Coffeeshops 2012 für rechtmäßig

Obwohl Onno Hoes schon vor geraumer Zeit sein Amt als Oberbürgermeister von Maastricht verlor zur Verfügung gestellt hat, beschäftigen seine Entscheidungen immer noch die Gerichte. Letzte Woche urteilte der Raad van State über seine Entscheidung aus dem Jahr 2012, zehn Coffeeshops zu schließen, weil sie gegen das I-Kriterium verstoßen hatten, welches kurz davor eingeführt worden war.
Der Raad van State sah die Entscheidung von Hoes als rechtmäßig an, da er als Bürgermeister sehr wohl befugt gewesen sei, dieses Kriterium in Maastricht einzuführen und durchzusetzen.

Aushang am Smoky
Aushang am Smoky

Damit nimmt ein langer Weg durch verschiedene Instanzen ein Ende. Schließlich begann die Reihe von Gerichtsverfahren, die vor der Anrufung des Raad van State stattfanden, mit der Einführung des I-Kriteriums in Maastricht im Mai 2012. Damals wurden die Shops geschlossen, weil sie sich nicht an das I-Kriterium halten wollten und aus Protest weiter auch an Ausländer verkauften. Dies führte dann zur Schließung diverser Shops, worauf die Coffeeshops aus Protest gegen die neue Regelung für eine Zeitlang komplett geschlossen waren.
Selbstverständlich führte die Einführung des Verkaufsverbots an Ausländer zu mehr Straßendealern, was durch die Schließung der Shops zusätzlich verstärkt wurde.
Es folgte der Gang durch die verschiedenen Gerichtsinstanzen, welche zu mal mehr, mal weniger hoffnungsvollen Urteilen aus Sicht der Coffeeshops führten.
2013 interpretierten die Coffeeshops ein Urteil etwas anders als Hoes, und es kam zu einer kurzen Phase der Offenheit, die aber von Hoes schnell wieder beendet wurde, indem er die Shops abermals kontrollieren und schließen ließ.
Also wurden weiter die Gerichte bemüht, und letzten Endes landete die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Schließung vor dem Raad van State.
Die Coffeeshops argumentieren, dass die Schließung der Shops für Ausländer zu einer erhöhten Overlast durch die Straßendealer geführt habe und deswegen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung sei. Diese Einschätzung teilte das oberste Gericht nicht. Das I-Kriterium sei nach der gegenwärtigen Rechtslage ein einsetzbares Mittel um den Zustrom von Drogentouristen zu minimieren.
Dies ist keine neue Einschätzung, denn natürlich ist das Verbot des Verkaufs an Ausländer wirksam, wenn man es einführt. Zahlenmäßig nimmt der Zustrom an Drogentouristen selbstverständlich ab, denn es gibt ja keinen Grund dort hinzufahren, wo man sowieso nichts kaufen kann.
Leider funktioniert das in Maastricht nicht so wie gedacht, da die Stadt aufgrund ihrer Lage ein beliebter Ort gerade für die belgischen Konsumenten ist, und es somit für die Straßendealer genug Kundschaft und damit auch entsprechend Overlast gab.
Nun, ein Coffeeshop-Kriterium muss allgemeingültig sein, denn die Entscheidung über seine Anwendung liegt letzten Endes bei der Gemeinde. Deswegen hat das Urteil auch eigentlich keine weiteren Folgen, denn wenn Maastricht wollte, könnte das I-Kriterium schon bald das sein, was es am besten schon lange wäre: Ein Teil der Stadtgeschichte.

Steve Thunderhead