Gericht billigt Amsterdamer Abstandskriterium

Coffeeshops, die näher als 250m an einer Schule liegen, dürfen von der Gemeinde geschlossen werden. Das urteilte das Gericht in Amsterdam diese Woche.
Die Stadt Amsterdam darf die Coffeeshops im Interesse des Jugendschutzes schließen. Darum müssten seit dem 1. Januar 2014 26 Coffeeshops ihre Türen während der Schulzeit geschlossen halten. Vierzehn Besitzer haben dagegen geklagt, da diese Regel nach ihrer Ansicht nicht den gewünschten Effekt hat, denn sie dürfen sowieso nicht an Minderjährige verkaufen. Außerdem sei der Zeitraum zu kurz gewesen, um sich an die neuen Bedingungen anzupassen.
Das Gericht teilte diese Auffassung nicht. Die Gemeinde Amsterdam darf das sogenannte Abstandskriterium einführen, da es sich bei Cannabis immer noch um eine verbotene Substanz handelt, die besonderen Kontrollen unterliegt. Auch den Zeitraum, den die Shops für die Anpassung zugebilligt bekamen, sah das Gericht als ausreichend an.
Mittlerweile sind elf Coffeeshops dicht. Die anderen haben noch bis zum ersten Januar Zeit, den Beschluss umzusetzen, da beide Parteien noch eine Aussprache des Hohen Rates der Niederlande über die landesweite Einführung des Wietpas abwarten wollen.

Steve Thunderhead