Gastbeitrag: Übersetzung des neuen Amsterdamer “Coffeeshopbeleids”

Marcel hat sich mal an die Übersetzung des neuen Regelwerks für Coffeeshops in Amsterdam gemacht. Eventuelle kleine Fehler schliesst er nicht aus und bittet diese zu entschuldigen. Vielen Dank für die Mühe!

Geachtete Mitglieder der Ratskommission,

das Kabinett von Rutte II hat am 29.10.12 in dem neuen Koaliationsvertrag neue Vorschriften für die Coffeeshops erlassen. Am 19.11.12 hat der Justizminister Opstelten einen Brief an die 2. Kammer gesendet, worin er auf die Konsequenzen der Vorschriften im Koaliationsvertrag eingeht. Mit Ihrer Unterstützung bin ich seit 2010 im Gespräch mit dem Justizminister um lokale Anpassungen zu erreichen. Im Koaliationsvertrag sowie dem Brief vom 19.11.12 wurde angegeben, dass lokale Anpassungen möglich seien. Dieses positive Ergebnis ist auf Basis der durch mich geführten konstruktiven Gespräche mit dem Justizminister entstanden. Ich danke dem Rat für das mir entgegengebrachte Vertrauen.

In diesem Brief informiere ich Sie über die Art und Weise der Durchführung des Coffeeshopbescheides in Amsterdam. Dies geschieht natürlich innerhalb des Rahmens welcher uns durch den Landesbeschluss sowie die persönlichen Gespräche erhalten bleibt.

Gemeinsame Ziele

Die Gespräche mit dem Minister richten sich nach der gesamtheitlichen Zielstellung die das Land sowie Amsterdam teilen. Das Vorgehen gegen Kriminelle in der Branche und den Gebrauch von Softdrugs bei den Jugendlichen. Um diese Ziele zu erreichen schlägt Amsterdam eine kleine, transparente und beherrschbare Branche vor. Im Amsterdamer Visionsdocument „Coffeeshops“ vom November 2010 haben die Dreifaltigkeit (Richter, Polizei, Gesetz) sowie der Bürgermeister sich den Coffeeshopbescheid angeschaut. Hier wird auch auf das aktive Vorgehen gegen Kriminalität, das zurück drängen von Overlast und problematischen Drogenkonsum eingegangen. Die bestehenden Ansätze werden hier nun näher Erläutert.

Hiernach folgt eine Übersicht der anfallenden Regelungen gerichtet auf die Coffeeshopbranche in Amsterdam nach gemeinsamen Überlegungen mit dem Minister um das Coffeeshopsystem zu behalten und gleichzeitig die Probleme mit den Shops sowie dem Softdrogengebrauch unter Kontrolle zu bekommen.

Kriminelle Einmischung bekämpfen

Amsterdam erfüllt landesweit eine Vorkämpferrolle in der dauerhaften Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Ein Vorbild davon ist das Zusammenarbeitsprojekt Emergo worin die Amsterdamer Dreieckspartner mehr mit dem Justizministerium sowie dem Finanzamt zusammen arbeiten. Die Empfehlung aus dem Endreport der Emergo, namentlich „Durchleuchtung aller Coffeeshops“, kommt im neuen Coffeeshopbescheid zum Ausdruck und wurde bereits in Bewegung gesetzt. Hierauf wurde durch unsere Kommission hin gedrängt. Nach der Anleitung durch einen Aufruf durch den Justizminister am 21.10.11 in Sachen des Projektes „Landelijk Screening Coffeeshops“ wurde durch das Koordinationsbüro Bibob alle Anfragen auf Genehmigungen der Coffeeshops tiefgehend geprüft. Dies Geschah zusammen mit den Partnern der Regionalen Informations- und Expertisecentrum (RIEC). Wenn nötig wurden Rechtsfragen Richtung dem Landesbüro der Bibob weiter geleitet.

Innerhalb des RIEC Amsterdam-Amstelland kommt die Information über den organisierten Hanfanbau zusammen und wird dort analysiert. Eventuelle Informationen über organisierte Kriminalität in der Coffeeshopbranche wird hierbei beachtet. Auf dieser Basis haben wir eine Handhabe gegen Coffeeshops die sich nicht an die Regeln halten. In 2011 und 2012 sind auf der Basis der Allgemeinen Lokalen Verordnungen (APV) des Bibobs 10 Coffeeshoplizenzen eingezogen worden. Für all diese Sachen laufen momentan noch gerichtliche Verhandlungen.

Kein Softdrogengebrauch für Jüngere

Auch Prävention und Vorsorge sind sowohl im Landes- als auch im Amsterdamer Coffeeshopbeleid enthalten. In Untersuchungen wurde festgestellt, dass früher gebrauch von Drogen und Alkohol schädlicher für Jugendliche ist als angenommen. Die Amsterdamer „Dreifaltigkeit“ sowie der Rat des Bürgermeisters sind der Meinung das der Schutz von Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch und (riskanten) Cannabisgebrauch besondere Beachtung verdient. Es ist von belang das formbare Jugendlich gegen den Gebrauch von diesen Mitteln geschützt werden, sicher wird auch gesehen das die sozialen Probleme damit zusammen hängen.

Einführung des I-Kriteriums in Amsterdam

Im Koaliationsvertrag der Regierung und im Landesweiten Beleidsbrief wird angegeben, dass die Abwehr von Drogentouristen durchgesetzt wird. Hierzu wird ab 01.01.2013 das Einwohnerkriterium eingeführt. Im Koaliationsvertrag steht:

Der Wietpas verfällt, aber der Zugang zu Coffeeshops bleibt Einwohner vorbehalten die einen Identitätsnachweis sowie einen GBA vorweisen können. Die Handhabung des Einwohnerkriteriums geschieht in gemeinsamer Überlegung mit den Gemeinden, welche sich an den lokalen Coffeeshopbeleid anschliesst.

Jährlich besuchen 6 bis 7 Millionen Touristen Amsterdam. Untersuchungen des ATCB aus dem Juni 2012 zeigen, das die Mehrheit der Touristen über mehrere Tage in Amsterdam bleiben. Jeder 3. Tourist sucht einen Coffeeshop auf. Die selbe Untersuchung zeigt das ein Coffeeshopbesuch auf dem 14. Platz der Aktivitäten von Touristen steht. Diese Touristen sind damit, anders als an der Grenze, keine (Overlastgebende) Drogentouristen, sondern Touristen die auch einen Coffeeshop besuchen wollen.

Die Sorge von Amsterdam ist das bei der Einführung des I-Kriteriums die Touristen versuchen werden das Gras auf der Straße zu kaufen. Amsterdam hat hiermit in der Vergangenheit sehr negative Erfahrungen mit gemacht. So vermengt der Strassenhandel das Angebot von Hard- und Softdrogen, keine Alterkontrolle und eine Zunahme vom Strassenhandel im öffentlichen Raum. Diese Sorgen und Informationen wurden dem Minister mitgeteilt. Nach Überlegungen hat die Amsterdamer „Dreifaltigkeit“ die kommenden Jahre keine Priorität auf die Handhabung des I-Kriteriums legt. Volljährige Touristen bleiben also in Amsterdam willkommen.

Anfallende lokale Maßnahmen

Amsterdam nimmt eine Anzahl von Maßnahmen in den Coffeeshopbeleid auf, um sich mit dem Landesbeleid eine gemeinsame Zielsetzung zu sichern. Der Beleid der Amsterdamer „Dreifaltigkeit“ wird mit Kraft fortgesettz, angefüllt mit dem Kontext der Koaliationsvereinbarung und dem Landesbeleid über den Coffeeshopbeleid.

Abstandkriterium von 250m Laufabstand zu VO und MBO Schulen

Das Abstandskriterium von 350 m wird nicht länger durch die Landesregeln aufgelegt. Im Landesbeleidsbrief vom 19.11. stand dass die Verringerung der Sichtbarkeit von Coffeeshops in Schulnähe unter die lokalen Anpassungen fällt. Die meisten Gemeinden handhaben bereits ein Abstandskriterium von 250m zu Schulen. Die Basis hierfür liegt in einer Absprache aus 2008 zwischen der VNG und dem damaligen Minstern der BZK und Justiz aus dem Kabinett Balkenende IV.

Die 44 Amsterdamer Coffeeshopinhaber die einen Shop innerhalb dieser Abstandsregel betreiben haben bereits in 2008 einen Brief empfangen worin Ihnen mitgeteilt wurde, dass ihre „Sache“ ab dem 01.01.2012 nicht mehr geduldet wird. Durch die Ungereimtheiten im Reichsbeleid ist dies bis zum 01.01.2014 ausgestellt worden. Mit dem Minister bin ich der Meinung das es von Belang ist die Sichtbarkeit von Coffeeshops vor Schulen weiter zu verkleinern. Als unterteil der lokalen Maßnahmen in Amsterdam sollen diese 44 Coffeeshops nach dem 01.01.2014 nicht länger geduldet werden. Auf Basis von der aktuellen Schulliste sollen nun Messungen durchgeführt werden. Die Coffeeshopeigentümer erhalten dann eine Nachricht hierüber. Nachdem die Messresultate bekannt sind, sollen die Coffeeshopbesitzer die innerhalb der 250m liegen benachrichtigt werden.

Rauchverbot an Schulen der VO und MBO

Das Rauchverbot, welches durch Amsterdam in die APV aufgenommen wurde ist durch den Rad der Stadt bestätigt worden.

Ich gehe hier nicht näher drauf ein (zu lang – zu kompliziert und nicht interessant für uns) Im Gros steht dort das man an Schulen nicht kiffen darf

Neues Handhabungsarragement – strengere Kontrollen, Special Team

Amsterdam stellt sich eine strikte Kontrolle der Duldungsrichtlinien vor. Dies wird unter anderem realisiert durch das neue Handhabungsarrangement mit beständigen Maßnahmen für die Coffeeshops aufzustellen. Hierfür kommt ein spezielles Coffeeshop Kontroll Team (bestehend aus Polizei, Finanzamt und Gemeinde) zum Einsatz. Wodurch effektiver zusammen gearbeitet werden kann und schneller aufgetreten werden kann. Bei einem Übertritt gibt es sofort eine sichtbare Maßnahme. Dies in Analogie mit derHandhabungsstrategie der regelmäßigen Gastfreundschaft.

Ausgebreitetes BiBob Screening von den Coffeeshops

Die Gemeinde läßt alle Lizensanfragen von den Coffeeshophalten seit dem 01.01.2012 standardmäßig screenen durch das Koordinationsbüro Bibob. Vorher galt dies in erster Instanz zu den Aufgabenbereichen der betroffenen Stadtteile. Das Bibob von der Gemeinde Amsterdam soll die Dossiers welche auf organisierte Kriminalität hinweisen zum Landesbüro der Bibob weiterleiten.

Präventive Maßnahmen

Die Gemeinde Amsterdam führt auch einige präventive Maßnahmen ein, wovon ich hier einige ausleuchten will. Das volle Paket der Maßnahmen, welches auf die Prävention von Cannabisgebrauch zielen wird, wird aufgenommen in den Coffeeshopbeleid der noch ausgearbeitet wird. Im Drogenbericht vom Rat welchen wir in Kürze erwarten wird auf die anderen Substanzen eingegangen.

Auch hier möchte ich nicht weiter übersetzten – zu lang zu kompliziert – für uns zu unwichtig. Hier wird auf die sozialen Probleme eingegangen und wieder auf die Schulproblematik

Fortsetzung räumliche Anpassung durch Projekt 1012

In der Ratssitzung vom 19.09. hab ich zugesagt das 26 Coffeeshops im 1012er Gebiet (de Wallen Viertel) geschlossen werden sollen, um die deutlichkeit des Regierungsbeleids zu verdeutlichen. Nach dem Wietpas ging es vorallem im eine eventuell anfallende verminderung der Coffeeshops in diesem Gebiet durch die Einführung der 350m Abstandsregelung. Hiervon habe ich drei Coffeeshops wovon die Duldungserklärung gerade ablief vorläufig Aufhebung“ erteilt. Aus dem Brief vom Minister vom 19.11. folgt nun dass das Abstandskriterium zu anderen Shops nicht mehr lokal angepasst werden kann – wenn man sein Augenmerk auf das I-Kriterium richtet. Dies nimmt die Gefahr des Stapeleffektes weg.

Mit dieser Deutlichkeit kann auch der Beleid nun handeln und 26 Shops schliessen. Die ersten drei Shops sollen in kürze informiert werden über das Datum wann Ihre Lizenz ausläuft. Die Enddatum der anderen Lizenzen für die anderen Shops bleibt somit in Kraft. Mittlerweile hat einer der 26 Shops auch eine Location ausserhalb des 1012er Postcode Gebietes gefunden. Das Abstandkriterium von 250 meter hat, sobald es bekannt war, auch 13 Coffeeshops im 1012 Postcodegebiet betroffen. Diese machen einen Teil der 44 Shops aus die darüber mehrmals informiert wurden und dieses auch strategisch handhaben können.

Schlusswort

Die Anpassung implementiert ein System von Monitoring um eventuell auftretende Nebeneffekte aus den Maßnahmen zeitig zu signalisieren und dagegen auftreten zu können. Amsterdam zählt momentan 220 Coffeeshops. Der Effekt des Abstandskriteriums (44 Shops) sowie die Fortsetzung des Projektes 1012 (26 Shops), führt zu einer Abnahme von 70 Shops in 2015. Das bedeutet das noch circa 150 Shops in Amsterdam sein werden. Die Amsterdamer „Dreifaltigkeit“ und das Kabinett erwachten das mit dieser Abnahme von Coffeeshops eine beherrschbare Größe an Shops übrig bleibt wobei die Balance zwischen Overlast und Coffeeshops verbessert werde.

Das Originaldokument findet ihr hier.