Und was ist mit Venlo?

Die Regionalnachrichten von Roermond meldeten gestern, dass wohl bald Ausländer in den Limburger Coffeeshops wieder zugelassen sind! Sie beziehen sich auf besagtes Urteil von Marcs Prozess. Die Frage ist, wie lange das I-Criterium noch zu halten ist. Vorgestern versuchte der Rat der Stadt Venlo noch Ausländer wieder zu zulassen. Vergebens – vorerst! Der Rat der Stadt Venlo will, dass Deutsche wieder zugelassen werden. Zudem möchte der Rat, dass es in Zukunft einen Gemeindeanbau gibt, aus dem die Coffeeshops versorgt werden sollen. Aus dem einfachen Grund, der Kriminalität den Nährboden zu nehmen. Ein Sprecher der Gemeinde Venlo sagte gestern, dass der Bürgermeister Scholten eine Untersuchung beauftragt hat, die genaue Zahlen rund um die „Overlast“ zu liefern. Er hat den Eindruck, dass nicht so sehr die Deutschen für die derzeitige Overlast sorgen, sondern Niederländer die, obwohl sie sich nicht mehr registrieren müssen, sich auf der Strasse versorgen. Nun will der Bürgermeister untersuchen lassen, warum dem so ist. Eigentlich bräuchte er nur mal kurz bei uns anrufen, und ich kann ihm das genau Erklären. Die Venloer müssen einen GBA Vorlegen, wenn sie in den Shop wollen. Dieser GBA kostet Geld und ist „nachverfolgbar“ – darum meiden auch die Venloer Cannabiseure ihre eigenen Shops. Was es daran zu untersuchen gibt, frage ich mich gerade.

Venlo eröffnet also WIEDER eine Untersuchung, deren Ergebnisse eigentlich schon vorher bekannt sind. Das ist auch ein Weg, eine Entscheidung zu verzögern. Der Bürgermeister von Venlo hat jedenfalls in der letzten Woche noch mit den anderen Limburger Bürgermeistern beschlossen, an dieser Politik festzuhalten. Angeführt von Onno Hoes (Bürgermeister Maastricht) wurde beschlossen, weiterhin Ausländer aus den Shops zu halten.

Leider hat das Gericht den Bürgermeistern gestern einen Strich durch die Rechnung gemacht. Nach der Ansicht des Gerichtes darf man einen Coffeeshop nicht schließen weil Ausländer zugelassen wurden. Dies steht im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention – und mit dem darin verankerten Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das bedeutet mit einfachen Worten: Man solle nicht aus einer Mücke einen riesen Elefanten machen! Man dürfe nicht alle Ausländer ausschliessen, nur weil eine kleine Gruppe Overlast erzeugt.

Onno Hoes hatte zu unrecht das Easy Going in Maastricht geschlossen und Marc Josemans hatte erfolgreich dagegen geklagt. Was nun zu neuen Erkenntnissen führt. Der Verwaltungsrat von Venlo hat leider einen Tag zu früh getagt, und hat seine Entscheidung aufgrund falscher Tatsachen gefällt (ob das wohl Absicht war!?)

Ivo

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