20 Kilo statt 500 Gramm Vorrat: Keine Strafe für Coffeeshop

Viele Shops wurden in den letzten Jahren geschlossen, da ihnen eine zu große Vorratshaltung oder der Einkauf großer Mengen Cannabis nachgewiesen wurde. Im Februar urteilte ein Gericht in Zwolle (Provinz Overijssel) überraschend und entgegen dem repressiven Trend in den Niederlanden. Der Betreiber des Coffeeshops “Sky High” war zusammen mit drei anderen Beschuldigten angeklagt, da er in einer Garage mehr als 20 Kilogramm Cannabis gelagert hat. Diese Menge überschreitet die, für Coffeeshopbetreiber, geduldeten 500 Gramm um ein Vielfaches. Die Staatsanwaltschaft forderte 240 Arbeitsstunden und 50.000 € Geldstrafe, aber der Richter sprach alle Angeklagten frei und nennt die Anklage “ungerechtfertigt”. Wie dieses Urteil zu verstehen ist, erklären Strafrechtsprofessor Marc Groenhuijsen aus Tilburg und Tim Boekhout, Dozent für Kriminologie an der Universität Utrecht, auf nrc.nl.

Manchmal sieht man sie auch ohne Schwert - Justitia - CC-Lizenz, Foto: Dierk Schaefer
Manchmal sieht man sie auch ohne Schwert – Justitia – CC-Lizenz, Foto: Dierk Schaefer

Sachverhalt: Ein Coffeeshop wird strafrechtlich verfolgt, da er Hanf in einer Menge bevorratet, die viel größer ist als die geduldeten 500 Gramm, die laut Gesetz im Laden liegen dürfen. Woanders in der Stadt hat der Coffeeshop einen Vorrat von 20 Kilogramm, von wo aus er mehrmals täglich beliefert wird. Die Anklage fordert eine Strafe von 240 Arbeitsstunden und 50.000 € Geldstrafe – die Hälfte davon auf Bewährung.

Wie verteidigt sich der Coffeeshopbetreiber? Es wird argumentiert, dass es ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Coffeeshop und der Gemeinde gegeben hat. Zudem sei eine solche Arbeitsweise bezüglich der Bevorratung unvermeidbar. Der Coffeshop besteht seit 21 Jahren und hat viele Kunden.Es gibt eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei und der Stadt, die auch genau über die Mengen bescheid wissen, die der Coffeeshop verkauft.

Was sagt der Staatsanwalt? Es gibt keinerlei Zusagen (einer ausbleibenden Strafverfolgung) gegenüber dem Coffeeshop. Bereits in der Vergangenheit konnte die Justiz auch gegen große Coffeeshops, die gut mit der Gemeinde zusammenarbeiteten, vorgehen.

Was ist für das Gericht relevant? Das der Coffeeshop über eine gültige Duldungsgenehmigung verfügt. Aus diversen Zeugenvernehmungen geht hervor, dass etliche Verwaltungsbeamte wussten, dass der Coffeeshop über einen größeren Vorrat als 500 Gramm verfügt haben muss. Jedoch haben weder diese, noch die Staatsanwaltschaft oder die Gemeinde jemals einen Versuch unternommen diesen Sachverhalt zu kontrollieren.

War die Strafverfolgung rechtmäßig? Das schon. Die Duldungsverordnung mag als überkritisch oder ungerecht empfunden werden, aber das muss der Gesetzgeber klären und nicht der Richter. Zudem wurden solche Fälle bereits oft und auch früher schon strafrechtlich verfolgt.

War der große Vorrat strafbar? Ja, auch das. Aus der Tatsache, dass die Gemeinde nicht aktiv gegen ihn vorging kann nicht abgeleitet werden, dass der Betreiber so handeln durfte. Jedoch fand der Richter keinen einzigen Grund zur Verhängung einer Strafe.

Warum urteilt der Richter so großzügig?

Über all die Jahre wurde der Vorratshaltung niemals von Regierungsvertretern nachgegangen. Offenbar hat die Stadt kein Interesse an einer kritischen Untersuchung. Auch die Staatsanwaltschaft führte innerhalb der letzten Dekade keinerlei Ermittlungen durch. Das Ganze erweckt den Eindruck, als hätten die im lokalen Dreieck zusammengeschlossenen Behördenvertreter immer bewusst die Augen vor der Backdoorproblematik dieses Coffeeshops verschlossen. Auch dadurch konnte diese Problematik auf die heutige Größe anwachsen.

Die Anklage ist zudem ein Bruch mit der bisherigen Linie der Offiziellen in Zwolle gegenüber dem Coffeeshop und sorgt überdies für weitere Unsicherheit. Der Staatsanwalt hatte zudem keinerlei überzeugende Argumente bezüglich der Duldungsverordnung. “Welchen Umfang sieht das städtische Dreieck für Coffeeshops zukünftig vor? Was bedeutet das für die Existenz dieser Coffeeshops? Wie wirkt sich das sowohl auf Belange der öffentlichen Ordnungn und auf die Prävention gegen Overlast und Straßenhandel, als auch auf die Reduzierung des Drogenkonsums aus? Und was soll das für den zukünfitgen Umgang mit der Duldungsverordnung bezüglich der Hintertür der Coffeeshops bedeuten?”

Wenn die Justiz nun strenger vorgehen möchte, muss sie das zuvor ankündigen. Alle Angeklagten erhielten daher “dieses Mal” keinerlei Strafe.