Besitzer der Sittarder Coffeeshops will gegen das I-Kriterium klagen

Peter Hendriks, der Besitzer der beiden Coffeeshops Skunk und Relax in Sittard, droht mit einer Millionenklage, wenn die Gemeinde Sittard-Geleen das seit letztem Jahr geltende I-Kriterium nicht wieder abschafft.
Er hat der Gemeinde eine Frist bis zum 14. Juni gesetzt um auf seine Ankündigung zu reagieren, anderenfalls folgt eine Klage, ließ er am Mittwochabend wissen.
Hendriks hatte 2014 seine beiden Shops, die in der Sittarder Fussgängerzone lagen, zusammengelegt und in einem Ladenlokal gegenüber des Sittarder Bahnhofs neu aufgemacht. 2016 erließ Bürgermeister Sjaar Cox dann ein Verbot für Ausländer in den Coffeeshops. Das führte dann dazu, dass 70% weniger Kunden in die Sittarder Shops kamen. Bis zu der Einführung des I-Kriteriums besuchten die beiden Shops 350.000 Kunden pro Jahr.
Da Hendriks natürlich beim Umzug der beiden Shops auch eine Menge Geld investiert hat, ist die Entscheidung der Gemeinde natürlich besonders ärgerlich, denn logischerweise verlässt man sich als Besitzer auch darauf, dass die Gemeinde nicht auf einmal alles ändert. Schließlich kalkuliert man auch als Coffeeshopbesitzer nicht nur für die nächsten Monate. Eine Klage könnte durchaus auch Erfolg haben, denn in anderen Fällen nach der Einführung des B-Kriteriums (Der eigentliche Wietpas, das ‚besloten Club‘ Kriterium) haben einige Coffeeshops mit Schadensersatzklagen Erfolg gehabt. Hier liegt die Rechtslage zwar etwas anders, da das I-Kriterium, anders als der Wietpas, noch gesetzeskonform ist. Jedoch ist der Ausgang solcher Verfahren vor den niederländischen Gerichten oft überraschend, denn auch eine Gemeinde hat sich an gewisse Abmachungen zu halten. Warten wir es also mal ab, was dabei rauskommt.

Steve Thunderhead