Begriffserklärungen

  • AHOJG-Kriterien Das “Grundgesetz” für Coffeeshops. Im einzelnen:
    • A („geen affichering“) bedeutet: Keine Werbung, weder an der Außenfront des Cafés, noch in Form von Medienwerbung (Radio, Presse, Handzettel) oder durch Werbegeschenke wie Feuerzeuge, Kugelschreiber oder Sonstiges.
    • H („geen harddrugs“) bedeutet: Weder Verkauf harter Drogen noch die Duldung von Besitz oder Konsum derselben durch Gäste.
    • O („geen overlast“) bedeutet: Keine Ruhestörung oder Belästigung von Anwohnern und Passanten.
    • J („geen verkoop aan jeugdigen“) bedeutet: Kein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren.
    • G („geen verkoop van grote hoeveelheden“) bedeutet: Keine großen Mengen, weder beim Verkauf an Gäste (max. 5 g pro Person und Tag) noch beim Bestand im Café (maximal 500 g).
    • dazu kommt noch aktuell das “I-Kriterium“, was aber nicht überall kontrolliert wird.
  • Backdoor-Problematik Der Handel mit Cannabis ist in Nederland illegal. Auch in Coffeeshops. Dort ist es nur geduldet. Die Versorgung des Coffeeshops ist auch illegal und findet sprichwörtlich an der Hintertür statt. Das führt zu einigen Problemen (auch Achterdeur und Hintertür)
  • Backrohr-Problematik Das ist das, was die automatische Rechtschreibkorrektur von MacOS und iOS aus der Backdoor-Problematik bei mir machen. Also nicht wundern…
  • B-Kriterium (“Besloten Club” = geschlossener Club) Der offizielle Name des Wietpas.
  • GBA-Auszug eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt. Diese soll nach neustem Gesetzesvorschlag nötig sein, um den Eintritt in Coffeeshops zu bekommen. Ist 3 Monate gültig und kostet je nach Gemeinde ca. 12-15€
  • Goldene Panda, der Eine scherzhafte Auszeichnung hier im Blog. Onno Hoes, Bürgermeister von Maastricht, einst größter Verfechter des Wietpas war zur Wahl in China, um Pandabären für den Zoo zu kaufen. Daraus wurde mit der Zeit “Der Goldene Panda”  um besonders dämliche Aussagen oder Aktionen von Politikern zu “ehren”.
  • I-Kriterium (Ingezetenenkriterium = Einwohnerkriterium) Der Nachfolger vom “Wietpas”. Die Regelung besagt, dass in den Coffeeshops, wo es eingeführt wurde nur Kunden zugelassen sind, deren Hauptwohnsitz in den Niederlanden ist. Dies ist je nach Gemeinde für Niederländer mit dem Ausweis möglich (was dazu führt, dass im Ausland lebende Niederländer nicht von der Diskriminierung betroffen sind) oder mit einem GBA-Auszug für zugezogene Ausländer.
  • Overlast Der niederländische Begriff für “Belästigung” wurde als einer der Hauptgründe für die Einführung des Wietpas bezeichnet. Das Wort wurde so inflationär gebraucht, dass wir ihn mittlerweile auch hier benutzen. Nach einem Voting hier im Blog wurde eindeutig beschlossen, dass der korrekte Artikel “Die” ist!
  • Wietpas Der umgangsprachliche Begriff für das “B-Kriterium”. Es sollte ein Clubausweis für die Coffeeshops sein, den nur Einwohner der Niederlande beantragen konnten.  Wurde aber zu selten benutzt, da es zu viele Bedenken (primär Datenschutz) bei den Niederländern gab. Wurde später durch das “I-Kriterium” ersetzt.

Bitte macht fleißig weiter Vorschläge!