“Mediwiet” wird vom Gesetz respektiert

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Scan Facebook:Stichting PGMCG

Wir haben ja schon über den Fall von Rudolf Hillebrand geschrieben und Maurice Veldman`s neue Kolumne im RollingStoned handelt ebenso davon. “Wet wijkt voor Mediwiet” hat er diesen Artikel überschrieben, in etwa: “das Gesetz erkennt an, daß es ein Recht für Patienten gibt, aus medizinischen Gründen auch mehr als die üblichen fünf Pflanzen zu growen”. Wieder einmal wurde das Gesetz durch ein Gericht außer Kraft gesetzt. Natürlich ist das Urteil positiv für diesen Patienten, ob es jedoch als Grundsatzurteil taugt, bleibt leider abzuwarten. In anderer Sicht geht sein Leidensweg leider weiter, denn nun hat die Wohnungsbaugesellschaft ihm die Wohnung wegen seines Eigenanbaus gekündigt!

MR Veldmans Kolumne (Übersetzung):

Mehr als 5 Pflanzen

In dieser Verhandlung wurde das Recht eines schwerkranken Menschen auf den Anbau und Gebrauch von medizinischem Cannabis wieder einmal klar bestätigt. Der Klarheit wegen: Es geht um den Anbau von MEHR als 5 Pflanzen! Der Beklagte hier hatte 12 Pflanzen in Blüte und 12 Stecken in Wuchs, weil er diese Menge einfach benötigt, um auch sicher seine tägliche Medizin zu bekommen. Aber es ist kein leichter Weg, sich auf einen Notstand zu berufen und letztlich damit Erfolg zu haben. Dazu braucht es ein ausführliches, ärztliches Dossier welches aufzeigt, daß Cannabis als Schmerzmittel die letzte Alternative ist. Dieser großartige Sieg bei der Rechtbank Amsterdam letzte Woche war aber nicht der erste, bei dem ein Patient triumphierte und straflos blieb. 2008 war es der Aktivist Wim Morlag aus Drente, der sich beim Obersten (Hoge Raad) Gericht ein solches Urteil erkämpfte.

Vom Gesetz her besteht die Möglichkeit für Medizinpatienten eine Ausnahme zu machen und DampeStamperAdamsomit auch mehr als 5 Pflanzen zu Hause zu züchten. Nun sollte man erwarten, daß jeder, der aus medizinischen Gründen Cannabis konsumiert, von dieser Regelung profitiert. Weit gefehlt. Der Gesetzgeber bietet einem medizinalen Gebraucher keine  Möglichkeit seine eigenes Wiet zu züchten. Diese Ausnahme gilt nämlich nur für “wissenschaftliche Arbeit” oder eben für den einzigen Betrieb, der in NL legal Cannabis anbauen darf: Bedrocan. Seit 2003 darf Bedrocan in NL legal anbauen, solange der Verkauf nur in Apotheken erfolgt. (Ich denke Veldman bezieht sich bewußt nur auf NL und läßt die Exporte außer Acht.) Die Ernte wird von Bedrocan an das Bureau Medicinale Cannabis (BMC) in Den Haag geliefert, einer Unterbehörde des Gesundheitsministeriums. Das Bureau Medicinale Cannabis (BMC) hat 2001 seine Arbeit aufgenommen und ist außer der Bevorratung von Apotheken auch für die Forschung über Cannabis als Genußmittel zuständig. Des weiteren entscheidet dieses Büro auch über die oben bereits angesprochenen Ausnahmefälle.  Durch dieses Verfahren kann das BMC Bedrocan eine Monopolstellung als “Staatszüchter” garantieren und verhindert somit bei den regelmäßigen Ausschreibungen anderer Firmen, daß diese zum Zuge kommen und Bedrocan sein Monopol als “Staatszüchter” somit behält. Das Problem bei Bedrocan ist, daß sie eben nur sechs Sorten anbauen (in NL) und das Produkt für den Patienten zu teuer ist. Zu teuer für den Großteil der Patienten, die von staatlicher Unterstützung leben. Ursache der hohen Preise ist jedoch nicht der Produktionsprozeß, sondern das Verpacken (Anm.:Veldman bezieht sich mMn auf den gesamten Vorgang von Ernte bis Eindosen). Wenn ein Patient so wie Bedrocan eine Ausnahmegenehmigung bekommt, muß er sein Wiet an Bedrocan schicken, die es dann anschließend wieder an ihn zurücksenden. So kann das nicht funktionieren.Cannabis prohibition is a violation of human rights Darüber hinaus wurden auch keine Genehmigungen an kranke Patienten vergeben, die gezwungen sind zu Hause anzubauen. So gesehen hat also der Verbraucher keinerlei Nutzen von dieser Regelung. Der Gesetzgeber will dem Verbraucher, der selbst seine eigenen Sorten anbauen will, nicht entgegenkommen. Für die meisten die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind ist der Eigenanbau die einzige Option und damit brechen sie das Gesetz.

Das Bedrocan Sortiment ist unzureichend

Der Gesetzgeber hat wieder einmal versagt und verkennt, daß es eine große Gruppe Verbraucher gibt, die aus medizinischen Gründen eine ganz bestimmte Sorte Cannabis rauchen müssen, um die täglichen Schmerzen im Griff zu haben. Das Bedrocan Sortiment ist komplett unzureichend und erfüllt in keiner Weise die Anforderungen der Patienten. Das wird auch von Bedrocan selbst nicht bestritten. Da aber viele chronisch Kranke eben sehr spezielle Ansprüche an die Cannabis Sorte haben, weil ihnen nur diese Sorte hilft, ein spezielles CBD-THC Verhältnis z.B. , ist es für Bedrocan einfach nicht möglich dieses Angebot bereitzustellen.

Es fällt auf, daß medizinische Fachleute, Professoren, Ärzte und andere Sachkundige einstimmig der Meinung sind, daß die Patienten die in verschiedenen Verfahren angeklagt sind, keine andere Möglichkeit hatten als selber Cannabis anzubauen. Sie haben den Patienten ohne Ausnahme geraten, daß sie auf keinen Fall mit dem Gebrauch von Cannabis aufhören sollen, da “normale Medizin” ihnen nicht hilft. In den Gerichtsverhandlungen beriefen sich die Patienten bisher auf rechtfertigenden Notstand, da es keine Alternative für sie gibt und  Schmerzbekämpfung ein wichtiges Gut ist, welches über dem Gesetz steht. In der Verhandlung letzte Woche spielte die Tatsache, daß der Kläger langsam krepiert, eine zentrale Rolle.

Wohnbaugesellschaften

Daß die Strafrichter den kranken Patienten die helfende Hand reichen ist aber keine Lösung für andere Probleme die auftauchen. So zum Beispiel, was mit den Wohnbauvereinen ist, die diesen schwerkranken Menschen ihre Wohnung kündigen, obwohl sie straffrei handeln und ihre Growanlagen keine Brandgefahr darstellen, da sie von Fachleuten angeschlossen werden konnten. Auch die Kosten einer Cannabis Zucht müssen bedacht werden. Sind die Krankenversicherungen bereit, diese zu übernehmen? Einige übernehmen ja heute schon einen Teil dieser Kosten.

Ernsthaft Kranke gehören nicht vor Gericht.

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Die Strafbefreiung gilt auch für den Partner/die Partnerin des Patienten, damit wird berücksichtigt, das dieser den Patienten pflegt und sich kümmert. Zwischenzeitlich wurden durch Mitglieder der PvdA wegen der Probleme die das Urteil aufzeigt auch Anfragen an die zweite Kammer gestellt. Das Fehlen jeglicher Alternative für eine friedliche Existenz der Patienten fiel dem Gericht negativ auf. Wie kann es sein, daß Bedrocan gerade einmal 6 Sorten anbietet? Wie konnte es soweit kommen, daß schwerkranke Patienten gezwungen sind, ihre Medizin selbst anbauen zu müssen? Würde der zuständige Minister bitte seine Zustimmung für eine Zuchtgemeinschaft der Betroffenen geben?

Der Staatsanwalt hat in seiner Weisheit beschlossen, nicht in Berufung zu gehen. Das ist sehr angenehm für den Beklagten. Ernsthaft kranke Patienten gehören nicht in einen Gerichtssaal.

Quelle: Wet wijkt voor Mediwiet

Streuner

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