Hausregeln

Wenn man den Verkauf einer nahezu weltweit verböten Substanz wie Cannabis ermöglichen möchte, sollte wohl auch dem letzten Anarchisten klar sein, dass man dafür ein gewisses Regelwerk benötigt. Für Coffeeshops regelt dies das “Gedoogbeleid softdrugs en coffeeshops”, also die Duldungspolitik. Mit den Jahren kamen ein paar Regeln dazu, so dass wir heutzutage von den AHOJGI-Regeln sprechen. Die Buchstaben stehen für die Grundsätze, die (eigentlich) in allen Coffeeshops gelten:

  • geen Affichering = keine Werbung
  • geen Harddrugs = keine harten Drogen
  • geen Overlast = keine Ruhestörungen oder Belästigen von Anwohnern und Passanten
  • geen verkoop aan Jeugdigen = kein Verkauf an Minderjährige
  • geen verkoop van Grote hoeveelheden = kein Verkauf von großen Mengen (5g pro Person und max. 500g Handelsvorrat)
  • Ingezetenencriterium = Einwohnerkriterium, also der Ausschluss von Ausländern

Beim I-Kriterium bleibt es den Gemeinden überlassen, ob sie es handhaben, oder ob Ausländer eben auch “geduldet” werden. Gleichzeitig haben die Gemeinden aber auch freien Handlungsspielraum, die Regeln um beliebig viele zu erweitern und so ein individuelles lokales “Coffeeshopbeleid” durchzusetzen. Da sind dann oft sehr sinnige Regeln aufgeführt, oft aber auch welche, bei denen man sich fragt, ob das denn wirklich in einem Gesetz stehen muss.

Huisregels-768x461Das Gesetz wird dann von den Coffeeshops in Form von vorgeschriebenen Hausregeln umgesetzt. Verstöße können und werden dann mit Sanktionen belegt.

Stellvertretend für die 103 Gemeinden mit Coffeeshops in den Niederlanden wollen wir Euch mal die Hausregeln in Eindhoven vorstellen, die vom Konsumentenverband “WeSmoke” zusammengetragen wurden. Diese Regeln gelten so in etwa auch in allen anderen Coffeeshops. Vielleicht denkt der eine oder andere bei einem Besuch eines Coffeeshops ja mal daran..

Verboten sind:

  1. Diskriminierendes und/oder faschistisches Verhalten gegenüber Kultur, Rasse oder der sexuellen Orientierung
  2. Bedrohung oder tätlicher Angriff auf Personal oder Besucher
  3. Sexuelle Belästigung und jede andere Form von sexueller Gewalt.
  4. Tragen von Waffen oder Gegenständen, die als Waffe eingesetzt werden könnten.
  5. Der Handel oder der Konsum von harten Drogen ist verboten. Besucher können dazu aufgefordert werden, den Inhalt von Taschen und Hosentaschen vorzuzeigen. Im Falle einer Weigerung wird davon ausgegangen, dass der Inhalt gegen die Regeln verstößt und der Besucher muss den Shop verlassen
  6. Trunkenheit  oder lästiges und beleidigendes Verhalten und sich nicht an die Normen und Werte des Zusammenlebens zu halten
  7.  Der Zugang für Menschen unter 18 Jahren. Alle Besucher müssen ihren Ausweis auf Anfrage vorzeigen, auch Stammgäste
  8. Eigentum des Coffeeshops und der Gäste zu beschädigen, zu zerstören oder zu entwenden
  9. Der Handel von Waren ohne ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsführung (der Handel mit gestohlenen Waren wird zur Anzeige gebracht)
  10. Alkohol und mitgebrachte Getränke zu konsumieren
  11. Das Fotografieren und Filmen innerhalb des Coffeeshops ohne Zustimmung der Geschäftsführung
  12. Sich zu mehreren Personen in einer Toilette aufzuhalten oder sich in der Toilette des anderen Geschlechts aufzuhalten
  13. Glücksspiel mit Geldeinsatz
  14. Andere zu Verstößen gegen dieses Regelwerk oder zu Straftaten anzustiften
  15. Der Coffeeshop ist kameraüberwacht. Beim Betreten erklärt man sich damit einverstanden, dass man gefilmt wird. Bei Ordnungswidrigkeiten kann das Kameramaterial als Beweismittel verwendet werden
  16. Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, (größeren) Gruppen den Zugang zum Coffeeshop zu verweigern
  17. Die Geschäftsführung übernimmt keine Haftung für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen.

Ein Verstoß gegen die Regeln 1-8 führt zu einem sofortigen Herauswurf aus dem Coffeeshop. Ein Verstoß gegen die Regeln 9-14 führt zu einer Verwarnung. Wird das Verhalten nicht eingestellt, kann dies ebenso zu einem Rauswurf führen. Straftaten werden bei der Polizei angezeigt. Verstöße können zu einem Hausverbot führen.

via WeSmoke