Start › Foren › Niederlande › Coffeeshops in den Niederlanden › Grenzkontrolle
- This topic has 38 Antworten, 6 Stimmen, and was last updated vor 8 years, 10 months by CronikFijftigTienDrie.
- AutorBeiträge
- 9. Januar 2016 um 11:42 #99233Fritz the cat
Staatsanwälte, die über Bußgelder ihren Hausbau finanzieren :)
Krud, kruder, da hell of krud.
Hat jemand vielleicht die Telefonnummer von dem Typen, der die Chemtrails mixt zur Hand?
Ich würde den gerne anrufen und sagen, dass er bitte dringend THC in den Chemtrail-Mix mit aufnehmen soll.
Dann brauch BigSmoke nicht mehr schmuggeln und die Staatsanwälte würden obdachlos werden.
Keep calm and smoke on!
Fritz10. Januar 2016 um 00:53 #99236SebastianTeilnehmerEs ist nicht nur ein Bußgeld wie beim Falschparken, es ist eine Strafe, die im erweiterten Führungzeugnis Erwähnung findet wie Kindesmißbrauch!
Wenn er Pech hat, und dieses für seine Arbeitsstelle relevant ist, kann er die deswegen verlieren.10. Januar 2016 um 13:40 #99237PeterErster Verstoß mit 5g: Einstellung
Zweiter Verstoß mit 5g: 20-30 Tagessätze Geldstrafe
Dritter Verstoß mit 5g: 40-60 Tagessätze Geldstrafe
Vieter Verstoß mit 5g: 90 Tagessätze aufwärts
Fünfter Verstoß mit 5g: BewährungsstrafeSo oder so ähnlich ist die Staffelung – freilich immer abhängig vom Einzelfall. Dich hat keiner gezwungen, nach dem ersten Verstoß weiterzumachen. Der Rest ist eine eigentlich noch milde, aber im Ergebnis zwingende Folge eines wiederholten Gesetzesverstoßes. Was soll sonst passieren? Auch beim achten Verstoß noch eine kleine Geldstrafe? Wer sich wiederholt nicht an die Gesetze halten will, MUSS stets höher bestraft werden – ansonsten macht sich der Staat lächerlich. Das wäre dann genau das, was du bei den von dir so bezeichneten “Kanaken” anprangerst (der Realität entspricht es im Übrigen nicht).
Dass die Gesetze nicht “richtig” sind, mag sein, interessiert zunächst aber nicht. Die Gesellschaft gibt dir Regeln vor und an die hast du dich erst mal zu halten.Zudem solltest du dich besser informieren. Die Gerichts- bzw. Verfahrenkosten decken bei weitem nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern nur ca. 50 %. Der Staat zahlt da für dich sogar noch drauf.
10. Januar 2016 um 17:51 #99238Leidensgenossehallo zusammen,
zui BIGsmokes texten will ich nix schreiben, wurde alles genannt ;)
@peter:
wie sieht’s denn aus, wenn man – gaaaanz theoretisch – 10 Gramm dabei hätte?
meine mal gelesen zu haben, dass in nrw 10 gramm als eigenbedarf erstmal toleriert werden, da könntw man ja in versuchung kommen diese menge mitzunehmen, damit sich die benzinkosten mehr lohnen….schöne grüße…
10. Januar 2016 um 17:51 #99239Leidensgenossehallo zusammen,
zui BIGsmokes texten will ich nix schreiben, wurde alles genannt ;)
@peter:
wie sieht’s denn aus, wenn man – gaaaanz theoretisch – 10 Gramm dabei hätte?
meine mal gelesen zu haben, dass in nrw 10 gramm als eigenbedarf erstmal toleriert werden, da könntw man ja in versuchung kommen diese menge mitzunehmen, damit sich die benzinkosten mehr lohnen….schöne grüße…
11. Januar 2016 um 10:44 #99252Fritz the cat@Sebastian
Nur zur Klarstellung.
Ich denke wir sind hier alle der Meinung, dass die Cannabis-Prohibition und insbesondere die Verfolgung von Konsumenten moralisch, gesellschaftlich und gesundheitspolitisch ein Desaster ist und nur Probleme schafft, die es ohne die Prohibition nicht geben würde.Es hilft uns aber allen nicht weiter wenn wir über das Thema so sprechen, wie es BigSmoke macht; krude Theorien mit einer Priese Rassismus verbreiten.
Deshalb habe ich meinen Post oben ironisch verfasst.11. Januar 2016 um 11:33 #99253SebastianTeilnehmer@Fritz the cat
Ich glaube die Ironie habe ich verstanden, daß Wort Bußgeld beschreibt jedoch nur unzulänglich die Härte die der Staatsapparat anwendet.
Ich erwähne daß, weil laut Richter Andreas Müller* diese arbeitsrechtlichen Folgen selbst bei Richtern und Staatsanwälten nicht hinlänglich bekannt sind.Der Gesetzgeber wollte durch Einführung des erweiterten Führungszeugniß eigendlich Jugendliche und Kinder vor Sexualdelikten schützen.
PS: Es fällt mir schwer zu verstehen, daß man sich nicht in gleichem Maße, wie über die den Strafbefehl erteilende Staatsanwaltschaft, aufregt, daß irgendwelche fremden Menschen, anderen an den Genitalien rumfummeln dürfen,(während z.B. die uniformierten Täter aber bei Beleidigung meinen die eigene Ehre wäre verletzt worden.)
Ich krieg da toxischen Stress von, was m.M. nach Körperverletzung gleichkommt. (incl. Schmerzen in der Nierengegend durch überhöhte Cortisolausschüttung, dreimal darf man raten welche Medizin da am besten beruhigt)Grüße
*Kiffen und Kriminalität S.94-95
11. Januar 2016 um 15:52 #99255SebastianTeilnehmer@Leidensgenosse
Du hast zwar Peter gefragt, aber ich will Dir nicht verschweigen, daß es einzig von der Willkür des Staatsanwaltes abhängt, ob Du bestraft wirst oder ob eingestellt wird, denn es ist eine Kann-Bestimmung.11. Januar 2016 um 16:01 #99256SebastianTeilnehmer@Peter Du glaubst auch noch daß Bestrafung die Menschen davon abhält Drogen zu nehmen, was?
Jeder Abhängige, ob Spielsucht oder Fresssucht oder Heroin, kann gar nicht anders, auch wenn es ihm schadet.Wenn jemand abhängig ist, interessieren ihn keine negativen Konsequenzen, die Polizei ist da (beinahe) machtlos (Nur mit einem geziehlten Schuß in den Hinterkopf* kann sie weitere Drogenkäufe bei dieser Person verhindern.)
“Wer sich wiederholt nicht an die Gesetze halten will, MUSS stets höher bestraft werden – ansonsten macht sich der Staat lächerlich. ”
Erstmal macht sich der Staat durch das Verbot von Drogen, insbesondere von Hanf, lächerlich.
Und wenn Du der Peter bist, der Polizist ist, hoffe ich Deine Anmeldung bei LEAP läuft (In ein bis zwei Wochen gibt es die Formulare.)
Und erzähl mir nicht, wenn ich nicht will, daß mir einer an den Sack packt, daß ich nicht mehr in die Niederlande fahren soll!
Die Polizisten packen willkürlich Leuten an den Sack, auch wenn die gar keine BtMG- Substanzen dabei haben.PS: Schonmal was von Henry David Thoreau gehört?
*http://www.sueddeutsche.de/bayern/polizist-erschiesst-mann-ein-toedlicher-schuss-und-viele-offene-fragen-1.2066352
11. Januar 2016 um 16:58 #99258SebastianTeilnehmer@Alle
Richter Müller beschimpft die KifferPS: Kauft bitte das Buch von diesem Mann.
11. Januar 2016 um 18:11 #99262PeterSebastian, du differenzierst nicht zwischen der bestehenden und einer gewünschten Rechtslage. Die Gesetze sind derzeit nunmal wie sie sind und wer sich nicht dran hält, <span style=”text-decoration:underline;”>muss</span> konsequent bestraft werden. Da haben Staatsanwalt und Richter <span style=”text-decoration:underline;”>keine</span> Wahl – das Strafmaß ist schon im unteren Bereich. Alles andere ist eine Frage der Politik.
11. Januar 2016 um 18:12 #99263Leidensgenosse….aber BIG smoke hat doch ganz wichtig betont, dass er NICHT süchtig ist, deshalb sei es doch so ungerecht, dass er erwischt und bestraft wir – wir bekennenden Suchtkranken haben es wahrscheinlich verdient ;-P
…aber merkwürdig, dass man sich dann BIGsmoke nennt und sooft kontrolliert wird und dann man dann keine Konsequenzen daraus zieht.also sollte man mich mit ein paar gramm erwischen und ich komme mit einem blauen auge davon, würde ich mir schon überlegen, mit weed über die grenze zu fahren oder doch besser zB hobbygärtner werde oder in deutschland nach möglichkeiten suche, schon alleine, weil ich meinen job nicht verlieren will. auf das grüne glück verzichten würde ich, wenn möglich, nicht wollen….
11. Januar 2016 um 18:26 #99264SebastianTeilnehmerWas ist denn das für eine Antwort? Natürlich differenziere ich.
11. Januar 2016 um 20:52 #99265PeterDann macht dein Beitrag noch weniger Sinn.
Wenn jemand tatsächlich Taten begeht, weil er süchtig ist und nicht anders kann, bietet auch das Strafrecht andere Möglichkeiten als eine Geld- oder Freiheitsstrafe und die werden auch ausgereizt. Hier geht es aber nicht um die Bestrafung Süchtiger.
11. Januar 2016 um 23:45 #99271SebastianTeilnehmerEs ist numal wie es ist, blende mal schön alles aus, damit Du weiter funktionieren kannst.
- AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um zu diesem Thema eine Antwort verfassen zu können.