In einem aktuellen Brief nimmt das “Ministerium für Volksgesundheit, Wohlbefinden und Sport” Stellung zu Fragen von verschiedenen Mitgliedern der Zweiten Kammer der Niederlande, bezogen auf zwei Modellversuche: Der Einrichtung eines CSC in Utrecht (SCCD) und der Lieferung einer bestimmten Cannabissorte an Menschen mit chronischen psychischen Störungen.
Fragen der PvdA
Frage: Was ist der Stand der Dinge im Bezug auf eine Änderung des Opiumgesetzes für die Einführung eines Cannabis Social Clubs und der Möglichkeit zum Selbstanbau von Cannabis?
Antwort: Das Büro für Medizinisches Cannabis hat einen Antrag von der “Stiftung Cannabis Social Club Domstad” erhalten und wird das bald prüfen. Es gibt keinen Antrag auf eine Änderung des Opiumgesetzes.
Frage: Wie sieht es mit einer Ausnahmegenehmigung für die Forschung für die medizinischen Verwendung aus ?
Antwort: Ich habe keine Anfrage zur Änderung des Drogengesetzes bekommen.
Frage: Würde dann gegen einen CSC mit einer Genehmigung nicht mehr strafrechtlich vorgegangen werden?
Antwort: Es gibt eine Ausnahme für solche Fälle. Daher müsste der CSC mit keiner Strafverfolgung rechnen. Das bedeutet nicht, dass Fälle die nicht unter diese Ausnahme fallen, nicht strafrechtlich verfolgt werden können.
Frage: Können sie sich vorstellen, es den Gemeinden zu überlassen, ob sie gegen CSC vorgehen oder nicht?
Antwort: Da keine CSC existieren, stellt sich die Frage nicht.
Fragen der CDA und der ChristenUnie
Frage: Will das Ministerium wirklich ein Experiment mit besonderen Cannabissorten bei Menschen mit psychischen Störungen durchführen? Gibt es im Gesetz Raum für solche Dinge?
Antwort: Es kann nur eine Ausnahmegenehmigung für wissenschaftliche Forschung zur medizinischen Verwendung von Cannabis geben, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass die Volksgesundheit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Frage: Ist es richtig, dass das Gesundheitsministerium in dieser Sache Mitspracherechte besitzt? Was ist ihre Reaktion darauf, wenn dieses Ministerium diesen Antrag positiv beurteilt?
Antwort: Dem Ministerium für Volksgesundheit, Wohlbefinden und Sport wurde der Antrag vorgelegt und es wird ihn bewerten. Dem Gesundheitsministerium wurde kein Antrag vorgelegt auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Daher stellt sich die Frage nicht.
Frage: Sind sie damit einverstanden, dass es für die Volksgesundheit am besten ist, wenn der Cannabiskonsum eingeschränkt wird?
Antwort: Der Volksgesundheit wird am besten durch die aktuelle niederländische Drogenpolitik gedient. Also durch die Trennung von harten und weichen Drogen und durch Aufklärungsarbeit.
Frage: Ist es richtig, dass es im Moment keine Untersuchung darüber gibt, wie der Zielgruppe der psychisch kranken Personen geholfen werden kann, von der Sucht fortzukommen?
Antwort: Eine Untersuchung dazu, wie Leuten mit einer starken psychischen Störung und einer Cannabisabhängigkeit geholfen werden kann, ist uns nicht bekannt.
Frage: Ist die Wirkung geprüft und sichergestellt, dass von diesen bestimmten Cannabissorten ein Fortschritt zu erwarten ist?
Frage: Ist dieses Experiment nur auf die Verringerung der psychischen Symptome ausgerichtet, oder auch auf eine Reduzierung der Cannabissucht?
Frage: Verstößt dieses Experiment nicht gegen internationale Verträge ?
Antwort auf die drei vorherigen Fragen: Fragen zum konkreten Experiment können im Moment nicht beantwortet werden. Die internationalen Verträge sehen Ausnahmegenehmigungen vor, daher stehen sie im Einklang damit.
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