Flächendeckende Einführung von Speicheltests in der Verkehrskontrolle

Das Thema Cannabis im Straßenverkehr taugt immer wieder für hitzige Diskussionen. Es gibt Studien die belegen, dass Cannabiskonsum die Fahrtüchtigkeit verbessern kann (durch umsichtigeres Fahren und geringere Risikobereitschaft) und Studien, die genau das Gegenteil behaupten. Aber unabhängig davon, was wissenschaftlicher Stand ist, eines ist Fakt: Fahren unter Cannabiseinfluss ist strafbar, sowohl bei uns in Deutschland als auch in den Niederlanden. Während jedoch hierzulande hart dagegen vorgegangen wird, durch häufige Polizeikontrollen, die allzu oft mit hohen Geldstrafen und Fahrverboten enden, sowie eine sehr wahrscheinliche MPU, die mit ungewissen Aussichten und hohen Kosten verbunden ist (nicht zuletzt deswegen fährt der DHV momentan auch eine Kampagne um auf diese Problematik aufmerksam zu machen), geht man in den Niederlanden eher entspannt mit dem Thema um. Verkehrkontrollen mit dem Kontrollschwerpunkt Drogenkonsum genießen keine besonders hohe Priorität und solange man nicht in einen Unfall verwickelt ist, ist das Thema eben nebensächlich.

Bis jetzt.

Seit diesem Monat sind alle Streifenwagen mit dem Dräger Drugcheck 3000 Speicheltest ausgestattet (geliefert vom Export-Weltmeister Deutschland…). Bislang waren sie ausschließlich mit Alkohol-Atemtestgeräten ausgestattet, zum Test von Drogenkonsum mussten Untersuchungen auf der Wache vorgenommen werden, was bislang kaum vorkam.

Erste Kontrollen fanden bereits statt

Die niederländische Polizei kann, anders als in Deutschland, den Fahrer eines Fahrzeuges dazu zwingen (!!) seinen Speichel für das Testgerät abzugeben, um eine qualitative Aussage über den Konsum von Opiaten, Kokain, Amphetamin, Methamphetamin und eben Cannabis zu treffen. Im positiven Falle wird der Erwischte dann auf die Wache zur Blutabnahme gebracht, um eine quantitative Bestimmung zu machen. Der Grenzwert liegt bei 3 Mikrogramm pro Liter Vollblut. (In Deutschland liegt der Wert bei 1 Mikrogramm pro Liter Blutserum, wobei durch die Gewinnung des Serums aus dem Vollblut die gemessene Konzentration etwa verdoppelt wird. 1 Mikrogramm/l im Vollblut entspricht also etwa 2 Mikrogramm/l im Serum. Die Grenzwertkommision hat zwar 3 Mikrogramm vorgeschlagen, dies hat der Gesetzgeber allerdings nicht berücksichtigt, entsprechende Klagen wurden von mehreren Verwaltungsgerichten abgelehnt.) Wird der Grenzwert überschritten ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass der Führerschein für die Mindestdauer von einem halben Jahr entzogen wird. Dies kann auch passieren, wenn man bei der Kontrolle mit dem Fahrrad unterwegs war, was gerade in den Niederlanden ein relevantes Thema ist.

Medizinische Konsumenten, die Cannabis offiziell verschrieben bekommen haben, müssen nichts befürchten. Solange sie das Cannabis mit einem Vaporizer verdampft oder oral konsumiert haben, dürfen sie am Strassenverkehr teilnehmen. Gerauchtes Cannabis ist nicht Teil des medizinischen Programms und kann einen Führerscheinentzug nach sich ziehen. Wie sinnvoll diese Differenzierung ist, kann man sicherlich ausdiskutieren. Fakt ist, dass das Thema Cannabis als Medizin jetzt auch in den Niederlanden wichtiger wird. Ich bin auf die Entwicklung der Patientenzahl gespannt.

Die Frage ist, wie sehr die Maßnahme in den Alltag der Polizei Einzug halten wird. Zwar gab es kurz nach der Einführung die ersten Medienberichte á “der erste Autofahrer wurde mit dem Speicheltest erwischt”, aber ob es langfristig zum Standardrepertoire der Polizei gehören wird, wird sich zeigen. Die Testkits sind teuer (ca. 25€/Test) und werden sicherlich nicht massenweise bei jeder Verkehrskontrolle eingesetzt.

Fakt ist: Die Niederlande haben erneut etwas ihrer Unbeschwertheit zugunsten von Sicherheitsfanatismus aufgegeben.