Der Unternehmer A. Benaskar aus Utrecht möchte gerne einen Coffeeshop eröffnen. Bereits seit 2012 versucht er intensiv, eine der begehrten Lizenzen zu bekommen. Nach eigenen Angaben ist er selbst kein Konsument, es geht ihm einzig und allein um das rentable und vor allem krisensichere Geschäftsmodell. Ob man diese Einstellung jetzt gutheißen will oder nicht sei jedem selbst überlassen. Fakt ist, dass Benaskar hart daran arbeitet, seine Pläne zur Realität werden zu lassen.
Kein gewöhnlicher Shop soll es werden, wenn er endlich die Lizenz für seinen Standort in der Willemstraat bekommen sollte: Er möchte gerne einen Cannabis-Lieferdienst aufbauen, mit dem er die ganze Stadt ähnlich wie bei einem Pizzataxi mit Cannabis beliefern will. Zwar soll es im Laden selbst auch einen Verkauf geben, man ziele aber eher auf Gelegenheitskonsumenten ab. Kunden, die regelmäßig konsumieren will er durch erhöhte Preise abschrecken und das Hauptaugenmerk soll eben der Lieferservice sein. Rechtliche Bedenken hat der Geschäftsmann dabei nicht, denn die Lieferanten sollen nie mehr als die erlaubten 5g dabei haben, jeden Kunden also individuell anfahren.
Die Gemeinde hingegen hat Bedenken und zögert mit einer Lizenzvergabe. Der Shopstandort befindet sich in einem Gebiet mit vielen Wohnungen in der Nähe, wo man eigentlich keinen Shop haben wolle. Die Befürchtung, dass es zu mehr “Overlast” kommen könne, z.B. durch laufende Motoren vor dem Shop, steht im Raum, zumal es jetzt schon Probleme mit einer beliebten Bar in der Straße gibt.
Benaskar sieht darin keine Gefahr: Durch Sicherheitskräfte will er für Ordnung sorgen und weil es in der Strasse keine Parkplätze gibt, glaubt er eh, dass die meisten Kunden zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen werden.
Da die Gemeinde sich weigert, das Lizenzantragsverfahren zügig abzuschließen klagt er jetzt vor dem Raad van State. Dort räumte die Gemeinde ein, dass sie das Verfahren unnötig in die Länge strecke, zu viele Faktoren müssten jedoch noch geklärt werden.
Ob die Klage des Unternehmers Erfolg bringt ist meiner Meinung nach sehr zweifelhaft. Zwar ist das Erteilungsverfahren einer Coffeeshoplizenz ein regulierter Verwaltungsakt, einzelne Prüfverfahren sind fest reglementiert. Letztendlich sind es aber auch persönliche Entscheidungen des Bürgermeisters und anderer Entscheidungsträger, die über das Schicksal der Antragsteller entscheiden. Und natürlich ist ein Lieferservice zwar innovativ, allerdings dürfte es schwer sein, dies mit der derzeitigen Gesetzgebung in Einklang zu bringen. Coffeeshoplizenzen sind immer ortsgebunden, der geduldete Handel darf ausschließlich in den lizenzierten Geschäftsmodellen stattfinden.
Ich persönlich gehe daher davon aus, dass Benaskar vor Gericht scheitern wird.
Die Entscheidung des Raad van State soll innerhalb von sechs Wochen verkündet werden.
Letzte Artikel von mobo (Alle anzeigen)
- Den Bosch schafft i-Criterium ab - 5. Juni 2024
- Goes schafft i-Kriterium ab! - 21. April 2023
- Erster Growbetrieb verliert Lizenz - 26. August 2022