Groningen: Coffeeshops “freiwillig” geschlossen

Die Duldungspolitik sorgt oft für kuriose Probleme, die es so bei einer eindeutig regulierten Cannabispolitik nicht geben würde. Dies kann man aktuell in Groningen sehen.

Alles fing an mit einer anonymen Anzeige bei der Polizei über einen Einbruch in einer Lagerhalle. Beamte rückten aus um der Sache nachzugehen. Vor Ort fanden sie Spuren eines Einbruchversuchs. Die möglichen Täter fanden sie nicht mehr vor, wohl aber mehrere ordentlich eingelagerte Kilo Cannabis, das sie sogleich beschlagnahmten und später dann vernichteten.

Gerüchten zur Folge handelte es sich um den Lagervorrat der beiden Coffeeshops “De Vliegende Hollander” und “Reykjavik”, die beide vom selben Betreiber geleitet werden.

Nach dem Fund ließ der Bürgermeister die Lagerhalle für die Dauer von 6 Monaten schließen, was ein übliches Verfahren bei so einem Fall ist. Da bislang aber noch kein bestätigter Zusammenhang zu der Geschäftstätigkeit der Coffeeshops besteht, beschränkt sich die Schließung nur auf das Lager selbst.

Reykjavik ist geschlossen

Trotzdem wurden die Shops vom Eigentümer “freiwillig” geschlossen. Die Begründung liegt nahe: Der Betreiber hat seine Ware verloren und kann dementsprechend nicht mehr verkaufen. Wieder einmal mehr zeigt sich die Absurdität der Backdoor-Problematik: Die Shops haben eine Lizenz zum Verkauf von Cannabis. Sie führen Steuern ab, beschäftigen Mitarbeiter und sind ein wichtiger Teil der Gesundheits- und Innenpolitik. Das verkaufte Produkt wird aber (auf Steuerzahlerkosten) beschlagnahmt und vernichtet.

Nicht nur die beiden Coffeeshops sind von der Problematik betroffen. Die 10 verbliebenen Coffeeshops in Groningen müssen die Kunden der beiden Shops auffangen. Das führt zu mehr Betrieb und vielleicht auch zu mehr Problemen. Dies wiederum könnte dann zu Schließungen aufgrund von “Overlast” führen.

Der Betreiber der Shop “De Vliegende Hollander” und “Reykjavik”, Ben Fokke, schweigt zum Thema. Ob ein Verfahren gegen ihn eröffnet wird bzw. werden kann ist noch unklar.