Maastricht: Für acht Besitzer, Verwalter und Mitarbeiter von drei Maastrichter Coffeeshops ist der Tag nicht mehr fern. Sie kommen am 12. Juni vor die große Strafkammer des Gerichts. Laut Staatsanwaltschaft haben sie sich des Verkaufs von Gras und Haschisch an Menschen, die nicht in den Niederlanden wohnen, schuldig gemacht.
Wie Maastricht dichtbij soeben meldet, hat die Staatsanwaltschaft dies heute verlauten lassen. Es ist das erste Mal seit der Einführung des Wietpas vor einem Jahr, dass sich Coffeeshopbetreiber vor dem Strafrichter verantworten müssen. Darauf haben sie bereits im vergangenen Jahr gedrängt. Die Coffeeshopbetreiber argumentieren, dass sie sich strafbar machen, wenn sie das Einwohner-Kriterium durchsetzen, da sie damit diskriminieren.
Der Rechtsanwalt der Maastrichter Coffeeshops, André Beckers stimmt mit dieser Auffassung überein: „Der Richter wertet den Europäischen Vertrag über die Menschenrechte sehr hoch“, sagt Beckers am heutigen Donnerstag. „Dieser Vertrag verbietet Diskriminierung.“
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