Um gegen das am 1. Juli in Kraft tretende Verbot des Verkaufs weicher Drogen vorgehen zu können, wollen die Coffeshop Besitzer im Amsterdamer Bezirk op de Wallen eine Klage provozieren.
Die Gemeinde hat die Eigentümer im Jahr 2009 vor die Wahl gestellt, das Geschäftsmodell zu ändern oder umzuziehen. Weiche Drogen sollen jedoch ab dem 1. Juli nicht mehr im Amsterdamer Rotlichtbezirk verkauft werden.
Der Anwalt des Bond van Coffeeshopdetaillisten (BCD), Maurice Veldman, weist darauf hin, dass man erst klagen kann, wenn einer der Coffeeshops die Vorschrift verletzt. Das kennt man ja aus Maastricht. Deshalb wollen einige der Coffeeshops am 2. Juli einen Joint verkaufen, um damit eine Klage zu provozieren.
Für die meisten Coffeeshops würde diese Vorschrift bedeuten, dass sie den Laden schließen können. Jan Goos, der Eigentümer des Speak Easy, sagt, das er seinen Shop zumachen müßte. Er wäre zu klein für ein Café und zu teuer für eine andere Unternehmung. Der BCD hält einen Umzug für die beste Lösung. Im Moment stehen drei von acht betroffenen Coffeshops noch deswegen mit der Stadt in Verhandlung
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