Spektakuläres Urteil: Coffeeshop-Liferanten freigesprochen!

Vor einiger Zeit habe ich über einen Richterspruch in Den Bosch berichtet – zwei Lieferanten der beiden Filialen der Coffeeshops “The Grass Company”  wurden zu harten Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Heute gab es in einer Revision Freisprüche!

Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei in einem versteckten Raum in einer Lagerhalle 8kg Cannabis und 15.000 vorgedrehte Joints, die für die beiden Shops bevorratet wurden. Der Richter in Den Bosch hat heute die Paradoxe Situation der Backdoor erkannt: Bei der maximal zulässigen Lagermenge von 500g pro Shops müssen die Shops mehrfach am Tag beliefert werden, was aufgrund der Illegalität kein leichtes Unterfangen ist. Die gefundene Menge in der Lagerhalle hätte beide Shops für lediglich. 2 Tage versorgen können.

Der Richter kann nicht verstehen, wie das Gesetz einem Betreiber erlaubt, bis zu 500g zu lagern, diejenigen, die diese Menge gewährleisten aber bestraft. Daher hob er die Strafen für die beiden Lieferanten auf!

Dieses Urteil könnte ein wichtiges Puzzleteil auf dem Weg zur Regulierung der Achterdeur sein – hoffentlich besinnen sich bald noch weitere Richter der Absurdität der heutigen Regelung!