Wie De Stentor heute berichtet, wird die Gemeinde Apeldoorn (Gelderland) die Genehmigung für den NCC Power Flower vor dem Gericht in Arnhem überprüfen lassen. Mehrere Beschwerden von Anwohnern zwingen die Gemeinde jetzt zum Handeln. Der NCC, ein nicht kommerzieller Coffeeshop, (vier gibt es davon in Holland laut Angaben des Shops), wurde erst im Frühjahr 2013 eröffnet. Dies geschah damals sehr überraschend für die Nachbarn, aber laut Gemeinde gab es keinen Grund, dem Power Flower eine Genehmigung zu verweigern. Alle rechtlichen Voraussetzungen waren erfüllt, so dass, selbst wenn die Gemeinde das gewollt hätte, sie eine Eröffnung nicht hätte verhindern können. Das sahen die Nachbarn schon damals anders und fühlten sich übergangen. Eine der Nachbarinnen sieht sich jeden Tag in ihrer Privatsphäre verletzt und beklagt sich über Geruchs- und Lärmbelästigung. Zudem stehen während der Öffnungszeiten (Mo-Sa, 10-22 Uhr) durchgehend zwei Securityleute vor dem Coffeeshop. Die sollen der “Overlast” vorbeugen, wie der Besitzer des Power Flower erklärt. So wie der Shop auch immer allen Anforderungen nachgekommen ist.
Aber: “Den ganzen Tag reden die und ich kann die in meinem Wohnzimmer hören, auch wenn ich es gar nicht will”, so eine Nachbarin. Auch wenn es nur zwei Nachbarn sind, die sich gestört fühlen, solche Vorkommnisse sind durchaus Grund, einen Coffeeshop (aber auch andere Geschäfte) zu schließen. Das angepasste Opiumrecht von März gibt das durchaus her. Eine unzulässige Beeinflussung des Wohn- und Lebensklimas nennt sich das und falls das Gericht in Arnhem das auch so sieht muss die Gemeinde die Genehmigung widerrufen.
Innerhalb von sechs Wochen will das Gericht in Arnhem über den Fall entscheiden.
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