Wie van der Steur die Auswirkungen des Growshopgesetzes sieht.

Da die Folgen des in den Niederlanden neu eingeführten Growshopgesetzes, vor allem in Bezug auf den Verkauf von Cannabissamen, nicht klar sind, haben sich die D66 Abgeordneten Berndsen-Jansen, Verhoeven und Bergkamp an die zuständigen Minister gewandt und Fragen zu den Auswirkungen des Growshopverbotes auf Unternehmer in der Hanfsaatindustrie und artverwandten Geschäftsbereichen gestellt. Die Fragen richten sich nicht nur an Ard van der Steur als Minister für Sicherheit und Justiz, sondern auch an den Staatssekretär für Volksgesundheit und den Wirtschaftsminister.

Legal oder illegal, das ist hier die Frage
Legal oder illegal, das ist hier die Frage

Die Antwort hat jetzt van der Steur geliefert. Auf die Frage, ob der Verkauf von Hanfsamen unter die Strafbarkeit nach Artikel 11a des Opiumgesetzes fällt, also unter die Vorbereitung von illegalem Cannabisanbau fällt, erklärte er, dass Hanfsamen ein legales Handelsgut wären, welches nicht auf der Liste der verbotenen Stoffen steht. Daher sei der Verkauf zunächst legal. Allerdings würde der Begriff des berufsmäßigen und betrieblichen illegalen Cannabisanbaus mehr beinhalten. Auch der Verkauf von legalen Waren kann strafbar sein, wenn sie zu diesem Zwecke benutzt werden. Darunter würden dann auch Hanfsamen fallen. Dabei solle man bedenken, dass auch fünf Pflanzen als betriebsmäßiger Anbau gelten könnten

Die Abgeordneten fragten auch nach den Auswirkungen auf die niederländische Nutzhanfindustrie. Hier erklärte van der Steur, dass der Umfang der niederländischen Nutzhanfindustrie vergleichsweise gering sei, und ausschließlich mit Samen arbeite, die auf der europäischen Liste für genehmigte Nutzhanfsorten stehen. Diese wären von den Änderungen des Gesetzes nicht betroffen. Nutzhanf werde in den Niederlanden für den Zweck der Ölproduktion, Vogelfutter und als Lebensmittel angebaut. Da der Anbau von Nutzhanf in der Europäischen Union geregelt sei, müsste man auch keine Bedenken haben, dass sich diese Rechtslage in der Zukunft ändern werde.

Die Regelungen wie sie im Gesetz stehen, hält Ard van der Steur für deutlich und klar genug formuliert, so dass er keine Beeinträchtigung der Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmer sieht.

Zuletzt wollten die drei D66 Abgeordneten wissen, ob van der Steur den Bericht ‘Polizei und Staatsanwaltschaft wollen selber Gras anbauen‘ kennt. In diesem Artikel wird darüber berichtet, dass die Polizei bei einer der Aktionen gegen Growshops Hanfsamen beschlagnahmt hat. Um festzustellen, ob es sich um Nutzhanf oder um potentes Cannabis handelt, wolle die Polizei die Samen einpflanzen und das Ergebnis untersuchen.

Dieser Bericht sei ihm bekannt, so van der Steur und er sei nicht korrekt. Diese Samen würden durch eine DNA Untersuchung bestimmt und keineswegs angezogen, der Bericht stimme nicht.

Fassen wir also zusammen: Nach Ard van der Steurs Auffassung ist also der Verkauf von Hanfsamen nicht unbedingt gegen das Gesetz. Hat der Verkäufer allerdings Kenntnis davon, dass diese Samen für betriebsmäßigen illegalen Anbau benutzt werden, so macht er sich strafbar. Dies können nach seiner Aussage auch fünf Pflanzen sein. Gleichzeitig werden Samen beschlagnahmt und per DNA Untersuchung wird festgestellt, ob sie für den illegalen Hanfanbau bestimmt sind. Das ganze betrachtet der niederländische Minister für Sicherheit und Justiz dann als ausreichende Rechtssicherheit für Unternehmer, welche eigentlich ein legales Geschäft betreiben.

Steve Thunderhead