Die seltsamen Bibop Empfehlungen, mit denen in den Niederlanden die Gemeinden eine Lizenzvergabe für einen Coffeeshop verhindern können, wenn diese Empfehlung eine Verbindung ins kriminelle Millieu oder zu Geldwäsche sieht, scheinen doch nicht ganz so ohne Tücken zu sein, wie sich das manche Bürgermeister und Innenpolitiker so vorstellen.
Die Gemeinde Delft hatte im November 2013 aufgrund einer solchen Bibop Empfehlung den Coffeeshop ‘t Keldertje geschlossen. Angeblich bestand bei diesem Shop eine ‘ernste Gefahr, dass er für strafbare Handlungen missbraucht werden würde’. Der Eigner des Shops klagte dagegen und ging bis zum Raad van State, welcher jetzt ein Urteil gesprochen hat.
Danach basierte die Empfehlung auf veralteten Informationen. Einer der Partner des Besitzers hatte in der Vergangenheit vier Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten. Der Vertrag mit diesem Partner wurde direkt nach der Entscheidung vom 8. November 2013 beendet, so dass die Annahmen, auf denen die Bibop Anweisung beruhte, so nicht mehr existierten. Das Gericht hätte deswegen diese Entscheidung kippen müssen, da zu diesem Zeitpunkt keine hinreichenden Gründe mehr bestanden hätten. Diese Entscheidung basierte auf der Tatsache, dass der Partner nicht aus der Lizenz gelöscht werden konnte, da er der eingetragene Mieter war. Man hätte dazu eine neue Lizenz beantragen müssen, die aber nie vergeben worden wäre. Es war also nötig, den Partner weiter zu beteiligen, da der Coffeeshop sonst nicht weiter hätte bestehen können. Diese Tatsache wurde von der Gemeinde auch bestätigt.
Das Gericht hätte den Standpunkt des Bürgermeister als ‘unredlich’ einstufen müssen. Der Beschluß wird deswegen widerrufen und die Gemeinde Delft muss dem ‘t Keldertje ca. 2000,- Euro an Prozesskosten vergüten.
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