Freispruch für Growshopbetreiber

880_image_1_fcrNeue Gesetze versuchen in der Regel, Licht ins Dunkel zu bringen und Rechtsunsicherheiten oder Ungerechtigkeiten zu eliminieren. Scheinbar nicht in den Niederlanden. Als im März das sogenannte Growshopgesetz eingeführt wurde, hinterliess es hauptsächlich Unsicherheit, nicht nur auf Seiten der Growshoptreiber. Auch die Polizei war sich oft nicht sicher, was jetzt erlaubt und was es nicht war, was polizeiliche Maßnahmen allzu oft zu Willkürlichkeit werden ließen.

In Arnhem wurde jetzt Ed Gerritsen, der 55 jährige Betreiber des Growshops “Plantarium” in Nijmegen (Gelderland), von der Beschuldigung wegen Verstoßes gegen das Opiumwet freigesprochen.

In einer landesweiten Aktion gegen Growshopbetreiber führten auch in Gerritsens Laden Beamte eine Hausdurchsuchung durch und beschlagnahmten darunter mehr als 3000 Gartenbedarfsprodukte und Hanfsamen. Darunter auch 800 Grinder, die die Polizei fälschlicherweise als “Knipmachines” (Trimmwerkzeug) bezeichnet hat, was natürlich viel über die Kompetenz der Beamten aussagt…

 

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor mit seinem Laden und dem Verkauf der Waren die groß angelegte, professionelle Hanfzucht zu unterstützen.

Dies sahen Verteidigung und auch der Richter jedoch anders. Gerritsen richtet sich mit seinem Angebot hauptsächlich an Homegrower, die nicht mehr als 5 Pflanzen zum Eigenbedarf anbauen, gegen die sich das Gesetz nicht richtet.

Daher wurde er straffrei von allen Anklagepunkten freigesprochen. Knapper Kommentar des Shops auf Facebook:

Das Recht hat gesiegt! Vollständigen Freispruch in allen Anklagepunkten!

Das Urteil dürfte als wichtiger Meilenstein zur Interpretation des Growshopgesetzes gelten, auf das sich alle zukünftigen Strafverteidiger beziehen dürften, wenn nicht gar als Todesstoß für das unsinnige Gesetz. Denn solange die Growshops keine Megazelte oder ähnliches Equipment verkaufen, dass sich zur Großproduktion eignet, dürfte man als Shopbetreiber auf der sicheren Seite stehen.