Haftstrafe für Coffeeshopbetreiber

2019 wurde bei einer Polizeikontrolle im Coffeeshop “The Brothers” in Heerlen ein Handelsvorrat von 59kg gefunden, also eine mehr als hundertfache Überschreitung der erlaubten 500g. Der Bürgermeister Emile Roemer (SP) hat daraufhin den Shop geschlossen.

Das Thema “Handelsvorrat” gehört zu den häufigsten Stolpersteinen der Branche. Die erlaubten 500g Gesamtmenge ermöglichen keinen reibungslosen Betrieb eines Shops. Daher sind die Shopbetreiber immer (!!) dazu gezwungen, weitaus größere Mengen irgendwo zu lagern. Werden diese Mengen gefunden zählen diese immer zum gesamten Handelsvorrat, selbst wenn sie nicht im Shop selbst gelagert werden.

Jetzt fand der Prozess gegen den Betreiber Erdal A. in der Rechtbank Maastricht statt. Dort wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe von neun Monaten (davon drei zur Bewährung) verurteilt. Bei dem Strafmaß wurde berücksichtigt, dass es bereits früher zu Verurteilungen kam.

Der Richter machte unmissverständlich klar, dass die 500g eine landesweit festgelegte Menge sind, an der es nichts zu rütteln gäbe. Sie diene der Einschränkung von Strassenhandel.

Eine Nebenklage wegen Waffenbesitzes wurde jedoch fallengelassen. Die Imitationen einer Pistole und einer Schrotflinte, die bei der Polizeikontrolle beschlagnahmt wurden, sähen laut dem Gericht nicht wie echte Waffen aus…

Rechtsanwalt Delsing ist nicht sonderlich erfreut über das Urteil. Er wiederholte das Argument der Verteidigung, dass die 500g-Grenze nicht praktikabel sei. Sein Mandant hätte auch stets mit offenen Karten gespielt und hätte das zusätzliche Lager nie verheimlicht. Er habe sich bewusst für eine Lagerstätte in direkter Nähe des Shops entschieden, um eine höchstmögliche Sicherheit beim Transport zu gewähren.

Gegen das Urteil will der Angeklagte in Berufung gehen.

Ungeklärt ist derzeitig noch, was mit der Lizenz des Shops geschehen soll.