Der Prozess in Maastricht hat begonnen. Die SBCN (Interessenvertretung der Coffeeshopmitarbeiter) twittert live aus dem Gerichtssaal. Hier die bisherigen Tweets übersetzt in chronologischer Reihenfolge:
- Heute Rechtsstreit Coffeeshopbetreiber und Personal – neueste Nachrichten auf Twitter unter STSBCN.
- Am Gericht Maastricht angekommen um den Prozess um die Coffeeshopeigentümer und Personal zu verfolgen.
- Auch die Polizei ist anwesend beim Prozess.
- Nun im Gerichtssaal
- Der Saal ist voll
- 7 Angeklagte vor dem Richter in einer Reihe zusammen mit Rechtsanwalt Beckers
- 5 Richter in einer Reihe – Prozess eröffnet
- Richter prüft die Identität der Angeklagten
- Die Anwesenden sind die richtigen Menschen – Personalien zur Zufriedenheit überprüft
- Die Anklageschrift wird verlesen
- Richter beginnt die Befragung
- Richter sagt VCOM anstatt VOCM
- Richter verliest Presseberichte über den VOCM und Onno
- Erklärung eines Polizisten wird verlesen – dass die Straßendealer bei der Razzia gejubelt haben wird erwähnt
- der Polizist erklärt viele spannende Geschichten, aber wieder nicht die Richtigen
- Richter sagt, dass fast alle Schilderungen identisch sind. Nun werden die Namen der Käufer verlesen.
- Mississippi wird jetzt behandelt
- 3 Angeklagte, Polizei hat die beschlagnahmten Waren untersucht – man glaubt es nicht, es waren Softdrugs
- die Namen der ausländischen Kunden werden genannt, ja es waren viele
- jetzt Kosbor
- die Käufer hatten 3 Gramm bei sich
- Auch dort waren Ausländer drin, die Kunden sind in mehreren Shops gewesen
- Auch das Kosbor verkauft Drogen ergibt die Untersuchung, einer der Angeklagten ist unser (SBCN) Vorstandsmitglied Ilai Domenie
- Polizei Maastricht hat viele Kunden verfolgt
- Nun Smokey
- 2 Angeklagte und auch hier waren es echte weiche Drogen
- Alle Kunden hatten weniger als 5 Gramm bei sich
- Richter befragt Angeklagte
- Mississippi: Angeklagter weiß, dass Softdrugs verkauft werden
- Eigentümer des Mississippi sagt, was seine Arbeit ist
- Ilai Domenie hat das Wort über Kosbor-Personal
- Herr Habets hat das Wort betr. Kosbor.
- Smokey: Türsteher und Betreiber werden befragt. Betreiber regelt alles aber macht selbst nicht viel.
- Betreiber legt Nachbar-Kriterium aus
- Türsteher vom Kosbor hat das Wort
- RA Andre Beckers gibt Erklärung ab
- Personal wurd nach den persönlichen Lebensumständen gefragt
- Betreiber vom Mississippi gibt an, nun keine Einkünfte mehr zu haben und von Ersparnissen zu leben.
- Türsteher vom Mississippi muss für seine Frau sorgen
- Ilai verdient jetzt X Betrag und war 9 Monate arbeitslos. Jetzt wieder arbeitslos.
- Betreiber vom Kosbor ist froh Miete und Personal bezahlen zu können.
- Kosbor eigenaren legt iedere maand bij en zorgt nog steeds voor personeel.
- Türsteher Kosbor bekommt 1200 € Arbeitslosengeld und hat 4 Kinder.
- PAUSE
- Gerichtssaal füllt sich wieder
- wenn jemand die zusätzlichen Polizisten in Maastricht sucht – die sitzen alle im Gerichtssaal
- Staatsanwalt hat das Wort
- Er spricht über das I-Kriterium. Darauf haben alle gewartet – endlich ein Urteil in einer Strafsache
- Staatsanwalt schwitzt stark und sagt eine Grippe sei schuld und das sei kein Angstschweiß
- Legt ein wenig aus was das niederl. Betäubungsmittelgesetz früher enthielt. Unterschied zwischen harten und weichen Drogen
- Staatsanwalt sagt, das die Heimanbauer im Auftrag der Shops arbeiten.
- Staatsanwalt sagt die Konsumenten sind mit schuld am illegalen Anbau.
- Staatsanwalt sagt das das B-Kriterium weg ist. Das I-Kriterium gelte nicht allein in Maastricht, sondern in den gesamten Niederlanden
- Coffeeshops die sich an die Duldungsverordnung (mit I.Kriterium) halten werden nicht strafrechtlich verfolgt, sagt der Staatsanwalt
- Staatsanwalt redet über Verfahren in Breda
- Staatsanwalt sagt, das am 5 Mai viel los war, aber die Sache nicht aus dem Ruder lief. Er war persönlich auch in der Stadt an diesem Tag
- Er findet, dass es nun erfolgreich läuft in Maastricht. Staatsanwalt ist davon überzeugt.
- Staatsanw. beginntnoch mehr zu schwitzen und seine Reden sind einfach zu widerlegen.
- Staatsanw. findet, dass Hoes von ihm unterstützt werden muss – das verdient er.
- Staatsanwaltschaft sagt, dass sie gut mit dem Bürgermeister zusammenarbeiten
- Staatsanwalt sagt, dass Onno eine gern gesehene Person in Maastricht ist (entweder ist er ein echter VVD-Wähler oder er wohnt sehr weit weg)
- Bürgermeister arbeitet im Auftrag des Stadtrates sagt der Staatsanwalt (stimmt das?)
- Kameras in Maastricht werden zum Verfolgen von Personen benutzt
- Polizisten kauften Drogen in Shops als Beweismittel – Polizei raucht nicht, sagt der Staatsanwalt.
- Ratsmitglied aus Maastricht kommt in den Saal
- Polizisten müssen in Prozessen nicht ihren Namen nennen, sie werden mit Nummern angegeben.
- Dann kommen noch mehr Polizisten in den Saal (nun ist wohl niemand mehr auf der Straße)
- RA Beckers braucht etwa 1 1/2 Std sagt der Staatsanw.
- Schaut heute Abend auf SBCN (Batterie war leer) und auf L1 – L1 ist auch anwesen.
- die Forderung der Staatsanwaltschaft
- Verwalter, Betriebsleiter: 5000 € Geldstrafe oder 75 Tage Gefängnis.
- Türsteher und Personal: 100 Arbeitsstunden oder 50 Tage Gefängnis
- Mittagspause
- Es geht weiter: Strafsache Wietpas/ I-Kriterium / Coffeeshops Maastsricht – Plädoyer Rechtsanwalt André Beckers (Ab hier twittert nun nicht mehr die SBCN sondern De Achterdeur)
- Beckers: I-Krit. im Konflikt mit höherem Recht: Art 1 grondwet; EVRM; EU
- Staatsanwaltschaft hat nicht die Befugnis. Unrechtmäßige Erweiterung des Betäubungsmittelgesetzes. Coffeeshop hilft AHOJG zu verwirklichen. NL muss sich an Schengen-Vertäge halten.
- Um Personen zu verfolgen, die Drogen über die Grenze schmuggeln wollen, ist kein I-Kriterium nötig
- Coffeeshop dürfen Nicht-Einwohnern keinen Zutritt gewähren, verbindliche Vorschrift – mangelhafte Gesetzgebung
- Diese Verpflichtungen sind nicht auf die Rechtmäßiglkeit des Betäubungsmittelgesetzes zurückzuführen.
- EU-Recht: freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen. Und Amsterdam, Kerkrade etc. haben kein I-Kriterium – also nicht landesweit. Es wird willkürlich vollstreckt.
- Drogenverordnung ist eigentlich Verordnung zur Volksgesundheit. Verbrechenszahlen steigen an, mehr Overlast, Oberhalb der Flüsse (Maas und Waal) mehr Besucher in dortogen Coffeeshops.
- Nationales Bedrohungsbild 2012; die Straßendealer übernehmen den Handel. I-Kriterium im Widerspruch zum Unionsrecht Art. 112e Prtokoll EVRM.
- Verkappte Diskriminierung! Ungleiche Behandlung. VOCM versucht weniger einschneidenden Regeln.
- Begrenzende Regeln von den Coffeeshops VOCM selbst. Ein Plan zum Umzug an den Stadtrand ist vorhanden. Kein I-Kriterium nötig.
- Mit Niederländischem Ausweis darf man in die Coffeeshops, auch wenn man in Belgien wohnt. Wieso I-Kriterium? Niederländer ja – Belgier nicht? Juristisch anfechtbar. Also doch nach Nationalität!
- Bei Nicht-Einwohnern wurde die Kleidung untersucht – das wurde Niederländern erspart.
- Druck durch Overlast bei großen Coffeeshops größer – aber B-Kriterium abgeschafft.
- Selbst alle Ausländer nicht in Coffeeshops lassen hat wenig Einfluss auf den Export von Cannabis aus den Niederlanden.
- Verhalten kein Anlass nur die Abstammung. Das ist Diskriminierung. Hunderte Drugsrunner aktiv. Siehe Bericht: “Schnelle Jungs”
- Beeindruckendes Plädoyer von RA Beckers! So viel reden warum das I.Krit. / Wietpas nicht rechtsgültig ist. Prof. Brouwer wurde zitiert.
- Rotterdam hat viele Besucher – jetzt viel mehr. Wasserbett-Effekt. Ja – siehe De Efteling; Parkoverlast! Pass nur bei Overlast.
- Regelung nicht Verhältnismäßig und daher nicht bindend.
- Nicht in großem Stil verkauft. Alles unter 5 Gramm. Straßenhandel Wind aus den Segeln genommen durch Coffeeshops.
- Willkür – Zitat aus NRC Artikel. Warum Personal jetzt bestrafen? Warum nicht freie HH (kann das so schnell nicht recherchieren) wie im Rest von NL?
- Gesetze stehen über Verordnungen. Personal muss freigesprochen werden.
- Jetzt Reaktion von RA Beckers auf Staatsanwaltsch. Untersuchug zeigt Fehler im Bericht der StaAnw. aus.
- Vergleich mit Strafsache Straßendealer; Forderung 15 Arbeitsstunden und Ergebnis: Richter erlegte ihm 50 € Buße auf (Anmerkung A.P.:Ich glaub ich werd Straßendealer in Maastricht – ist ja weniger Strafe als fürs Schwarzfahren) – die Strafforderungen gegen die CS-Mitarbeiter sind viel höher
- 10 Minuten Pause
- Staatsanwalt reagiert auf Plädoyer Beckers – Er ist (naturgemäß) nicht damit einverstanden.
- Staatsanwalt: Keine Verfolgung wenn Duldungsktiterien beachtet werden. Spricht über viele Missverständnisse.
- Staatsanwalt: Gesetz und Recht bleibt in Entwicklung. Kein Vergleich mit Checkpoint. Minderjährige unter Verwaltung, aber nicht in Strafsache (etwas zusammenhanglos – aber ich übersetze ja nur, wurde so getwittert.)
- Grenze (zu Belgien) nur 3 km von Maastricht entfernt. Ja, Regiobesucher nennen wir das Herr Staatsanwalt. Euregional doch – außer in Coffeeshops Herr Staatsanwalt!
- Staatsanwalt hält I-Kriterium auch für DISKRIMINIERUNG, aber eine Gerechtfertigte. Verrückter muss es jetzt nicht mehr werden.
- StaatsAnw.: Keine Rede von Willkür. Und labert über Amsterdam. Überall eine passende Argumentation. Beginnt nun über Kriminalität und Straßendealer zu reden.
- Staatsanwalt labert wieder: Wenn 5 Gramm in einem Shop gekauft werden anstatt 3 Gramm dürfen Kunden nicht in andere Shops gehen.
- Ja , ihr lest richtig! Daher lass und schnell zurück zur 30-Gramm-Regel gehen, lieber Staatsanwalt. Dadurch wird mehr Verkehrsdruck weggenommen.
- StA: BGM dient dazu Verordnung StA umzusetzen. Beginnt jetzt über Urteile zu reden und bagatellisiert es. (Manche Tweets sind leider wenig verständlich)
- StA: lokale Anweisungen wollen, dass es in Maastricht weniger wird (ich nehme an der Drogentourismus ist gemeint)Strafsache Coffeeshops Maastricht. Ha, aber der Rest von Süd-Limburg hat kein I-Kriterium.
- Strafverfolgung von Personal heftiger als befristete Schließungen von Coffeeshops sagt RA Beckers als Antwort auf StA.
- Verhandlung fast zu Ende: RA Beckers verliest Schlußwort der Angeklagten.
- Schöne Worte von Stefan aus dem Coffeeshop Mississippi
- Verhandlung um 16 Uhr beendet. Urteil folgt am: 26. Juni um 14 Uhr vor der Strafkammer Maastricht.
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