Marc Josemans, der Vorsitzende der Vereniging van Officiële Coffeeshops Maastricht (VOCM), muss am 4. September erneut vor dem Strafrichter erscheinen. Diesmal geht es jedoch nicht um den Verkauf von Cannabis an Ausländer.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Zeit vom 21. bis 23. Mai, Flyer verteilt zu haben, um über die damalige Situation zu informieren. Das war die Zeit, in der die Coffeeshops an Ausländer verkauft haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei dem Infoflyer um Werbung für den Gebrauch von Softdrugs, und damit um einen Verstoß gegen die AHOJG-Kriterien. Diese Regeln müssen Coffeeshops in den Niederlanden befolgen. Sie dürfen danach keine Werbung (A) machen, keine Harddrugs (H) verkaufen, keine Overlast (O) verursachen, kein Cannabis an Jugendliche (J) verkaufen und nur eine geringe (G) Menge verkaufen.
Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Flyer einen Verstoß gegen das A-Kriterium. Sie wirft Josemans vor, dass die Flyer zur Förderung des Cannabishandels dienen sollten.
Marc sagte dazu: „ Das ist einfach lächerlich. Nun, wenn jetzt noch jemand wagt zu behaupten, dass es keine Schikane der Coffeeshops gibt, dann weiß ich es auch nicht.“
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