Der Besitzer des Coffeeshops ‘Het Plein’ im Zentrum von Ede (Provinz: Gelderland) muss sich vor dem Rat der Stadt rechtfertigen, um seine Lizenz zu behalten. Die Gemeinde will den Shop schließen auf Grundlage des Bibob-Gesetzes.
Die zwei Coffeeshops der Nachbargemeinde Veenendaal (Provinz Utrecht) wurden schon geschlossen. Laut Eigentümer ist die Sache reine Willkür: “Weil Coffeeshops nach dem Gesetz sowieso illegal seien, kann man mit dem Gesetz Bibob jeden Coffeeshop schließen. Genauso hätte man die beiden anderen Coffeeshops schließen können”.
In Ede-Zentrum gibt es drei Coffeeshops, die regelmäßig von den lokalen Behörden kontrolliert werden.
Das Bibob-Gesetz ist ein vorbeugendes Verwaltungsinstrument. Wenn es eine Gefahr gesehen wird, dass die Lizenz mißbraucht wird, kann die Gemeinde einen Lizenz-Antrag verweigern oder eine bereits erteilte Lizenz widerrufen. So wird es den Behörden erleichtert kriminelle Aktivitäten direkt im Keim zu ersticken.
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