Der einzige in der Gemeinde Hoofddorp im Haarlemmermeer ansässige Coffeeshop ‘Super Fly’, muss wohl demnächst die Türen schließen. Der Coffeeshop besteht die BIBOB Prüfung nicht. Dabei wird vom Bureau BIBOB (bevordering integriteitsbeoordelingen door het openbaar bestuur) geprüft, ob die geprüften Unternehmen mit illegalem Geld arbeiten.
Das ‘Super Fly’ besteht seit dreizehn Jahren. Bei der Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis im letzten August wurde auch eine BIBOB Prüfung durchgeführt und endete in einer negativen Empfehlung.
Diese Prüfung wurde nach Rücksprache mit dem Besitzer wiederholt und ergab erneut ein negatives Ergebnis. Daraufhin verweigerte die Bürgermeister Theo Weterings (VVD) die Erteilung der Betriebserlaubnis.
‘Der Bibob Test wird von einer unabhängigen Stelle durchgeführt. Es gab eine negative Empfehlung. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer wurde ein zweiter Test gemacht und der wurde auch nicht bestanden. Daher habe ich beschlossen, keine neue Lizenz zu vergeben. Es bleibt mir nichts anderes übrig.’ sagte er. Weterings zählt zu den Befürwortern einer Entkriminalisierung des Cannabismarktes und befürwortet die Initiative der Bürgermeister für den legalen Cannabisanbau.
Ein Sprecher des ‘Superfly’ zeigte sich schockiert über die Nachricht. ‘An der Vordertür arbeiten wir legal, aber der Kauf von der Achterdeur ist illegal. Das BIBOB Gesetz verlangt Dinge, die man in dieser Situation nicht erfüllen kann. Hier arbeiten siebzehn Leute, von denen zehn eine Familie haben. Sie verstehen, dass wir von dieser Entscheidung schockiert sind.’
Der Inhalt der Empfehlung ist übrigens geheim. Weterings sagte, dass er hierzu keine Angaben machen könne.
Das ‘Super Fly’ ist der einzige Coffeeshop in Hoofddorp. Die lokale D66 Fraktion äußerte sich deswegen bereits besorgt, und befürchtet eine Zunahme des Straßenhandels. Die Gemeinde erlaubt den Betrieb von zwei Coffeehops in der Stadt. Das ‘Super Fly’ war der einzige, der diese Lizenz beantragt hatte.
Inzwischen gibt es bereits Vorwürfe, dass der Staat das BIBOB Gesetz als Hintertür missbraucht um Coffeeshops zu schließen. Da es für einen Coffeeshop keine Möglichkeit gibt seine Ware legal einzukaufen, lässt sich häufig etwas finden, was den Bestimmungen widerspricht. Wird dann von der Gemeinde eine solche Prüfung veranlasst und ergibt ein negatives Ergebnis, so kann der Shop geschlossen werden.
Die Zahl der Coffeeshops kann auf diese Weise deutlich reduziert werden, da auch Übertretungen wie die Bevorratung von Ware außerhalb des Shops zu einer negativen BIBOB Empfehlung führen kann. Der Raad van State bemängelte deswegen bereits am 26. Januar 2013 die Konstruktion des Gesetzes. Er beanstandete, dass eine Verletzung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht auszuschließen sei, da es möglich wäre basierend auf Vermutungen eine Lizenz zu entziehen.
Die Gemeinden entscheiden übrigens selber, ob sie eine BIBOB-Empfehlung anfordern. Das gibt bei der jetzigen Gesetzeslage dem Bürgermeister die Möglichkeit, einen Coffeeshop ohne die Angabe von weiteren Gründen zu schließen, weil eine unabhängige Stelle festgestellt hat, dass an der Hintertür eines Coffeeshops nicht alles mit rechten Dingen zugeht.
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