Staatsanwaltschaft darf Blowboot anklagen

By Udo Ockema (eigen werk / self-made) CC-BY-3.0 via Wikimedia Commons
Paleis van Justitie in Leeuwarden – By Udo Ockema (eigen werk / self-made) CC-BY-3.0 via Wikimedia Commons

Der Prozess gegen die zwei Besitzer und den Geschäftsführer des Blowboot in Almere muss wiederholt werden. Das hat der Gerichtshof in Leeuwarden am Dienstag beschlossen. Das Trio soll einen viel zu großen Handelsvorrat an Cannabisprodukten gehabt haben, wie die Anklage sagt.
Der Gerichtshof verweist die Sache zurück an das Gericht in Lelystad, weil dieses nach Ansicht des Gerichtshofes den Fall inhaltlich nicht verhandelt hat. Die Richter in Lelystad erklärten die Staatsanwaltschaft (Openbaar Ministerie) für nicht unbefangen in der Verfolgung der drei, da sie schon länger von dem großen Vorrat wusste und ihn geduldet hat.

Auf diese Feststellung folgte kein Prozess. Der Gerichtshof findet jedoch, dass der Prozess stattfinden muss.
Die in den Niederlanden maximal geduldete Menge, welche ein Coffeeshop lagern darf, beträgt 500 Gramm. Bei verschiedenen Kontrollen wurden an verschiedenen Plätzen mehr als 100 Kilo Weed gefunden, die dem Vorrat des Blowboots zugerechnet wurden.
“Ich hatte eine mutige Entscheidung des Gerichts erwartet”, sagte Anwalt Sidney Smeets in Reaktion auf das Urteil. Smeets vertritt weiterhin seine Position, dass die Staatsanwaltschaft in dieser Sache nicht vorgehen darf.

Es ist noch nicht bekannt, wann der Fall vor dem Gericht in Lelystad verhandelt wird.

Steve Thunderhead