Die Gemeinde Amsterdam muss den Verkauf von Softdrugs in de Wallen nicht dulden. Das erklärte das Gericht in Amsterdam im durch die Coffeeshopbetreiber angestrengten Verfahren.
Die Unternehmer sind vom sogenannten Projekt 1012 betroffen, mit dem die Gemeinde im Rotlichtviertel (Postleitzahlenbereich 1012) die Kriminalität bekämpfen will. Amsterdam erlaubt darum nicht mehr den Verkauf von weichen Drogen in achtzehn Straßen, darunter die Lange Niezel, Warmoestraat, Oudebrugsteeg und Nieuwebrugsteeg.
Ein Teil der Coffeeshops in diesen Straßen ist mittlerweile geschlossen oder zu einer anderen Art Gaststätte umgewandelt. Die Unternehmer sind der Ansicht dass das straßenweise Vorgehen der Gemeinde unrechtmäßig ist. Eine Ansicht welche das Gericht nicht teilte.
Das Gericht urteilte, dass Bürgermeister Eberhard van der Laan ‘die Freiheit hat, die Vorschriften so durchzuführen, dass sie dem Ziel der Erhaltung der öffentlichen Ordnung dienen’. Das Gericht glaubt nicht, dass er allgemeine Prinzipien der guten Regierungsführung verletzt hat. Der Richter teilt die Ansicht der Gemeinde, dass die Coffeeshops nicht als Absatzkanal für die organisierte Drogenkriminalität dienen dürfen.
Die Unternehmer haben nach dem Gericht kein Recht auf finanzielle Kompensation. ‘Coffeeshopbetreiber haben als normales Betriebsrisiko einzukalkulieren, dass der Verkauf von weichen Drogen ein Ende finden kann.’ sagte der Richter in der Verhandlung.
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