Der Gerichtshof in Leeuwarden hat am Mittwoch zwei Männer, die wegen illegalem Cannabisanbau vor Gericht standen, zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten und einer Bewährungszeit von einem Jahr verurteilt. Der Gerichtshof erklärt damit das vorige Urteil des Groninger Gerichts für ungültig, in dem der 50jährigen Mann und seine 40jährige Freundin zwar schuldig gesprochen, aber keine Strafe auferlegt bekamen.
Der advocaat-generaal schlug vor zwei Wochen noch eine Arbeitsstrafe von 180 Stunden für den Mann und 120 Stunden für die Frau vor.
Das Paar baut schon seit 2009 Cannabis auf sehr verantwortungsvolle Weise an. Sie züchten biologisch, bezahlen ihren Strom und führen Steuern. Die ‘Modellzüchter’ haben auch keine Verbindungen zum kriminellen Millieu.
Nach Ansicht des Gerichts gibt es jedoch kein Toleranzgebot für den Anbau von Cannabis. Deswegen hätten sich die beiden Bierumer Bürger schuldig gemacht. Sie hätten auch die Absicht geäußert mit dem Anbau erneut zu beginnen.
Mit dem Strafmaß hat das Gericht der Tatsache Rechnung getragen, dass die beiden Bierumer ‘Modellzüchter’ keine harten Kriminellen seien.
Update: Gegen das Urteil haben die Angeklagten Berufung eingelegt.
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