Strafverfolgung im Fall ‘Checkpoint’ ist zulässig

Der oberste Gerichtshof der Niederlande hat heute Mittag entschieden, dass die Eigner und Angestellten des ehemaligen Coffeeshops ‘Checkpoint’ in Terneuzen, durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden dürfen.

Das Gericht in Den Haag urteilte vorher, dass die Staatsanwaltschaft das Recht zur Verfolgung verloren hat. Nach Ansicht des Gerichts haben Polizei und Justiz den Handel mit Cannabis, den das Checkpoint in großem Umfang betrieben hat, zu lange geduldet, um jetzt noch dagegen vorgehen zu können.

Der Hohe Rat urteilte, dass die Duldung nicht bedeutet, dass die Eigner darauf vertrauen dürfen, nicht strafrechtlich verfolgt zu werden.Die Justiz habe hier eine Verantwortung wahrzunehmen, urteilte das Gericht.

So ist die Sammlung einer großen Anzahl an Vergehen ausreichend, um eine Strafverfolgung zu rechtfertigen. Die Aussprache vor dem hohen Rat hat dazu geführt, dass der Prozess vor einem anderen Gericht, diesmal in Amsterdam, noch einmal in die höhere Berufung geht und neu durchgeführt werden muss.

Nachdem der ‘Checkpoint’ im Jahre 2007 zum ersten Mal durchsucht wurde, konnte er seinen Betrieb noch fast ein Jahr weiter fortführen. Er wurde also in keiner Weise auf die veränderte Situation aufmerksam gemacht und konnte deswegen, nach Ansicht des Gerichts in Den Haag, darauf vertrauen, dass er seinen Betrieb so weiterführen konnte, wie er das bisher getan hat. Diese Meinung teilte der Oberste Gerichtshof nicht.

Zur Zeit seiner Schließung, im Jahre 2008, war der ‘Checkpoint’ einer der größten Coffeeshops des Landes. Zu seiner besten Zeit hatte er mehr als 2000 Kunden pro Tag und verkaufte ein Kilo Cannabisprodukte pro Stunde. Es gab Wegweiser zum Shop und einen großen Parkplatz für die Autos der Kunden. Die Besitzer und Mitarbeiter des ehemaligen Coffeeshops waren, nach dem Urteil des Gerichts in Den Haag, zunächst einmal nicht von Strafverfolgung bedroht. Die Staatsanwaltschaft sah die Sache jedoch anders und rief den obersten Gerichtshof in Den Haag an.

Der Hohe Rat urteilte am Dienstagmittag, dass die Verfolgung des Coffeeshops ‘Checkpoint’ rechtens war. Die Staatsanwaltschaft betrachtet den Besitzer und das Personal immer noch als kriminelle Organisation. Nun ist das Gericht in Amsterdam für das weitere Verfahren zuständig.

Wer das vollständige Urteil im niederländischen Original lesen möchte, kann das hier finden. Ein Großteil davon besteht allerdings aus der Auflistung der verschiedenen Anschuldigungen. Es enthält mehrere Seiten, in denen die verschiedenen Verstösse aufgelistet sind. Das sind vor allem Verletzungen der AHOJG-Kriterien und der Export von Cannabisprodukten, jedoch auch der Betrieb von GSM-Störsendern und Verstösse gegen das Waffenrecht.

Steve Thunderhead