Weihnachten ist die Zeit der Geschenke. Ein Weihnachtsgeschenk kommt heute aus den Niederlanden vom Raad van State in Form der Empfehlung von Staatsraad Advocaat-Generaal Keus. Dieses Geschenk fällt allerdings in die Kategorie der Präsente, welche man am liebsten sofort wieder in den Laden tragen und umtauschen möchte.
Generalstaatsanwalt Keus wurde angerufen, um seine Einschätzungen zu den B- und I- Kriterien abzugeben. Dies hat er heute getan und dabei festgestellt, dass weder das B- noch das I-Kriterium den niederländischen Grundwerten und dem europäische Recht widerspricht. Er kommt zu dem Schluss, dass das B-Kriterium, welches die Coffeeshops zu geschlossenen Clubs machen sollte und seit 1.1.2013 nicht mehr gilt, nicht gegen die Freiheit der Vereinigung und das Recht auf Privatleben, wie sie in den Grundwerten und dem Europäischen Vertrag zum Schutze der Menschenrechte enthalten sind, verstößt. Auch das I-Kriterium, welches besagt, dass nur in den Niederlanden ansässige Personen in die Coffeeshops dürfen, widerspricht lt. Generalstaatsanwalt Keus nicht dem Diskriminierungsverbot der niederländischen Grundwerteordnung. Er leitet die Rechtmäßigkeit des I-Kriteriums aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 ab. Seiner Ansicht nach darf hiernach die Bekämpfung des Drogentourismus als Rechtfertigung für ein Verbot ausländischer Coffeeshopbesucher herangezogen werden, und dies nicht nur in den Grenzgemeinden, sondern im ganzen Land. Damit erklärt er das tragende Element in der Begründung des I-Kriteriums als rechtmäßig.
Diese Einschätzung von Herrn Keus wird nun den am Verfahren beteiligten Parteien zugestellt, die dann Gelegenheit haben innerhalb von drei Wochen darauf zu antworten. Anschließend folgt eine weitere Gerichtsverhandlung, in der dann ein Urteil gefällt wird. Die Empfehlungen von Generalstaatsanwalt Keus gehen dabei in die Verhandlung ein, sind jedoch nicht bindend.
Sollte der Raad van State die Einschätzung von Herrn Keus übernehmen, dürfte dies negative Auswirkungen auf die laufenden Prozesse in Tilburg und Maastricht haben. Auch Ivo Opstelten würde dann gestärkt dastehen und sich auf die Rechtmäßigkeit der Kriterien berufen können. Leider ist dieses Weihnachtsgeschenk vom Umtausch ausgeschlossen.
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