Eine der netten kleinen Eigenheiten der niederländischen Coffeeshoppolitik ist die interessante Verteilung der Zuständigkeiten. So werden in Den Haag zwar die großen Entscheidungen getroffen, aber die einzelnen Gemeinden haben die Aufgabe oder Befugnis, je nachdem wie man es sehen möchte, diese Entscheidungen vor Ort umzusetzen. Eine Eigenart des Gesetzes, die für ausländische Coffeshopbesucher einen kleinen Lichtschein darstellt, da deswegen viele Städte das I-Kriterium nicht anwenden müssen, obwohl es eigentlich im Gesetz steht.
Allerdings sorgt diese Verteilung der Kompetenzen für eine recht undurchsichtige Rechtslage, sobald man sich entscheidet einen Coffeeshop zu betreiben. Das führt dann schon mal zu Diskussionen im Gemeinderat und rüttelt an bestehenden Entscheidungen. Das muste jetzt Henk Bel in der Gemeinde Nooroostpolder (Provinz Flevoland) erfahren, als er bei der Gemeinde für die Genehmigung zur Eröffnung eines Coffeeshops in Emmeloord anfragte. Sein vorgeschlagenes Konzept sah einen Coffeshop vor, der nach seiner Ansicht einen wesentlichen Teil zur Versorgung und Prävention beitragen kann. Dazu wollte er nicht nur Cannabisprodukte verkaufen, sondern auch Informationsmaterial anbieten. Auch will Bel auf den Verpackungen einen Warnhinweis aufdrucken, ähnlich wie es bei Zigaretten jetzt schon der Fall ist. Er sieht in einem örtlichen Coffeeshop ein Mittel um die Konsumenten von den Hausdealern abzuhalten, welche neben Cannabisprodukten auch harte Drogen im Angebot haben.
Trotz der guten Argumente ist im Gemeinderat keine Mehrheit für das Projekt zu finden. Die Gemeinde Noordoostpolder führte jahrelange Diskussionen um die Ansiedlung örtlicher Cofffeeshops. Eine politische Mehrheit konnte nicht dafür gewonnen werden und das ist auch beim jetzt neu gebildeten Rat der Fall.
Dass die Möglichkeiten einer Gemeinde, und hier besonders eines Bürgermeisters, auch nicht unbegrenzt sind, musste der Bürgermeister von Ede im Gelderland jetzt erfahren. Wie wir schon berichteten, verweigerte Cees van der Knaap (CDA) dem Coffeeshop Het Plein im Jahre 2012 eine neue Betriebsgenehmigung, weil die von der Gemeinde veranlasste Bibob Prüfung ergab, dass durch zu hohe Vorratshaltung das Opiumgesetz übertreten wurde. Daraufhin vergab van der Knaap keine neue Genehmigung, weil sie zu illegalen Geschäften benutzt werden könnte. Allerdings versäumte er diesen Zustand durch Kontrollen zu belegen, und so verurteilte ihn das Gericht letztes Jahr dazu, eine neue Genehmigung innerhalb von sechs Wochen zu erteilen. Der Bürgermeister rief darufhin den Raad van State an um eine Schliessung zu erzwingen. Dieser bestätigte jetzt jedoch das Urteil der vorhergehenden Instanz und verurteilte ihn zur Vergabe der Genehmigung innerhalb von sechs Wochen und zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten.
Die undurchsichtigen Bibop Kriterien sind öfters Anlass, einem Coffeeshop die Betriebsgenehmigung zu verweigern. So hat auch die Gemeinde Deventer (Provinz Overijssel) dem Coffeeshop Maya aufgrund einer negativen Bibop Überprüfung jetzt die Betriebserlaubnis verweigert. Auch hier wird der Coffeeshop rechtliche Schritte einleiten, da er diese Entscheidung als unrechtmäßig ansieht.
Laut der Bibob Untersuchung besteht die ernsthafte Gefahr, dass der Coffeeshop in kriminelle Aktivitäten verstrickt ist. Nun ist das zwar bei einem Coffeeshop aufgrund der schizophrenen Gesetzeslage immer der Fall, weswegen man einen Shop mit einer Bibob Untersuchung immer zur Schließung zwingen kann, wenn man es drauf anlegt, hier geht es jedoch um einen Fall von fehlerhafter Buchhaltung. Der Buchhalter des Coffeeshops hatte über zwei Jahre Kosten verkehrt angegeben, ohne den Eigner des Shops darüber zu unterrichten. Diesem wird nun zusätzlich zum dem von seinem Angestellten verursachten Ärger auch noch die Betriebsgenehmigung vorenthalten. Dieses obwohl die Gemeinde selber sagt, dass es in den letzten fünfzehn Jahren mit dem Coffeeshop keinerlei Probleme gab. Weder mit harten Drogen, noch Overlast durch Kunden oder Problem mit der Polizei. Ein Urteil wird hier in den nächsten sechs Wochen erwartet.
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