Wer in den Niederlanden Cannabis anbauen möchte, kann dies bis zur Grenze von fünf Pflanzen tun, wenn er keine allzu großen technischen Hilfsmittel einsetzt. Jetzt ist es sogar steuerlich absetzbar. Zumindest wenn es sich um medizinisches Cannabis handelt, für das ein Rezept von einem Arzt vorliegt.
Das hat der Hoge Raad im Fall einer Patientin mit Morbus Crohn entschieden. Der Arzt der Frau hatte festgestellt, dass die in der Apotheke vorhandenen Sorten nicht optimal halfen. Eine andere Cannabisvariante tat dies jedoch. Diese baute die Frau dann zu Hause an. Vor diesem Hintergrund entschied das Gericht nun, dass die Kosten hierfür als Gesundheitfürsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar sind. Dies gilt nur, wenn der Arzt dies so verordnet hat. Hätte die Frau ihr Cannabis in einem Coffeeshop gekauft, wäre es ebenfalls nicht absetzbar gewesen.
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