Gerichtsurteil: Wohnungskündigung wegen fünf Pflanzen ist zulässig

Eigenanbau ist in den Niederlanden ein kompliziertes Thema. Eigentlich ist der Anbau von bis zu fünf Pflanzen zugestanden, allerdings darf es nicht “zu professionell” sein. Im Falle von Mietwohnungen sieht das offenbar nochmal anders aus.

Woonpunt, eines der Wohnungsunternehmen, hat in seine allgemeinen Bedingungen aufgenommen, dass der Anbau von Cannabis unter keinen Umständen zulässig ist. Als die Polizei dann nach einem anonymen Hinweis in einer Wohnung des Unternehmens in Heerlen fünf Pflanzen mit einer durchschnittlichen Größe von 1,10m fand und das Unternehmen darüber informierte, beschloss das Unternehmen, der Mieterin zu kündigen.

Obwohl die Frau zwei Kinder im Alter von zehn und fünfzehn Jahren hat, erklärte das Gericht in Maastricht dieses Vorgehen jetzt für zulässig. Damit stellte der Richter fest, dass die Duldung der Pflanzen für ein Unternehmen nicht gelten muss und durch die vertraglichen Bedingungen der Vermietung ausgehebelt werden kann.
Ronald Loonen, der Anwalt der Frau, sagt, dass Richter nicht immer einer Räumung zustimmen. In einem ähnlichen Fall gab es einen Mann, der seit 20 Jahren in seinem Haus lebte und Cannabis für medizinische Zwecke anbaute. Er durfte in seinem Haus bleiben, weil ein vollständiges Verbot des Hanfanbaus in seinem alten Pachtvertrag nicht eindeutig geregelt war. Ein weiterer Faktor war, dass er eine Erkrankung hatte, für die er das Cannabis benutzte, und auch keine Unannehmlichkeiten verursachte.
Loonen stellt fest, dass die Wohnungsunternehmen mittlerweile ihre Verträge nachgebessert haben und eine solche Bestimmung mittlerweile fast immer enthalten sei.

Bei Cannabisanbau in einer Mietwohnung ist also dem Vermieter überlassen, ob es zulässig ist oder nicht.

Steve Thunderhead