Letzten Monat erregte der Freispruch von Rudolf Hillebrand vor der Rechtbank Amsterdam einiges Aufsehen. Mittlerweile hat es der Fall sogar bis in die zweite Kammer des Parlaments geschafft.
Der Abgeordnete Otwin van Dijk (PvdA) richtete einige Fragen zu dem Fall an die Ministerin für Volksgesundheit, Edith Schippers (VVD). So wollte er zunächst wissen, ob die Ministerin den Fall zur Kenntnis genommen habe und wie ihre Reaktion darauf sei.
Schippers erwiderte, dass sie den Fall sehr wohl zur Kenntnis genommen habe, aber zu dem Urteil selber keinen Kommentar abgeben wolle. Van Dijk stellt daraufhin in seiner Anfrage sehr genau die Versorgungslage der Cannabispatienten in den Niederlanden in den Focus. Er möchte wissen, wie die Ministerin die Versorgungslage einschätzt und ob sie den Selbstanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken überhaupt für einen gangbaren Weg hält und ob die Angebotspalette von fünf Sorten Cannabis für medizinische Zwecke ausreichend ist.
Ministerin Schippers stellt in ihren Antworten klar, dass sie den Selbstanbau nicht für sinnvoll hält. Medizinisches Cannabis müsse bestimmten Qualitätskriterien bezüglich Reinheit und Wirkstoffgehalt entsprechen, was beim Heimanbau nicht zu gewährleisten sei. Damit greift sie ein Argument auf, welches vornehmlich aus der Ärzteschaft zu hören ist. Hier herrscht anscheinend eine gewisse Skepsis, wenn es um die Dosierung geht, was auch verständlich ist, wenn man sich in einer Welt bewegt, in dem alles vermessen und dosiert werden kann. Die Sortenvielfalt hält sie für ausreichend, da eine Untersuchung im Jahr 2014 ergeben hat, dass die Patienten mit dem Angebot in hohem Maße zufrieden seien. Mittlerweile werde aber auch durch Kontakte mit der Patientenvereinigung PGMCG und der Universität Leiden eine sechste Varietät entwickelt. Aufgrund der großen Anzahl und Verschiedenheit der Wirkstoffe, die größtenteils noch nicht untersucht wurden, gibt es hier noch ein großes Forschungspotential, weswegen im Moment hierzu Forschungen des Bureau Medicinale Cannabis (BMC) und der Universität Leiden durchgeführt werden, die Mitte 2016 veröffentlicht werden sollen. Im allgemeinen hätten aber Untersuchungen ergeben, dass die in den Coffeeshops erhältlichen Sorten von ihrem Wirkstoffgehalt in den fünf erhältlichen Sorten gut abgebildet werden. Eine Ausnahme sei die Sorte Amnesia, die aber im Moment entwickelt werde und Mitte des Jahres in die Apotheken komme. Cannabis aus dem Coffeeshop ist ihrer Meinung nach keine Option, da hier keinerlei Kontrolle des Wirkstoffgehalts stattfinde.
Dann fragt van Dijk nach der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. Schippers erwidert, dass die Kostenübernahme Sache der einzelnen Versicherung ist. Auf der Seite der NCSM lassen sich hierzu Informationen finden. Daraus geht hervor, dass ca. 75% der Versicherungen medizinisches Cannabis in der einen oder anderen Form vergüten. Eine Entschädigung bei Heimanbau gibt es allerdings nicht, da dafür ein Rezept notwendig sei.
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